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Laubacher Otto · Nationalrat · 2007-06-04

Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-04

Wortprotokoll

Lassen Sie mich etwas vorausschicken: Wir haben mittlerweile 1440 hängige Vorstösse. Das hat das Büro dazu bewogen, Ihnen diese parlamentarische Initiative zu unterbreiten.

Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes in der 47. Legislaturperiode haben wir eine neue Regel in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieser Revision ist unter anderem die automatische Abschreibung von Motionen und Postulaten, wenn sie der Rat nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Einreichung behandelt, abgeschafft worden. Seit der Wintersession 2005 wird dieses neue Verfahren angewendet. In den vier ordentlichen Sessionen bis zur Herbstsession 2006 musste das Büro jeweils am Sessionsende zur Frage der Fristverlängerung und Abschreibung von insgesamt 113 Motionen und 64 Postulaten begründeten Antrag stellen. Die Begründung hätte wohl materiell sein sollen; aber das Büro ist aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage, eine so grosse Anzahl Vorstösse materiell zu beurteilen. Es ist zu einem anderen Verfahren übergegangen: Es hat die Fraktionen angefragt, ob die Vorstösse abgeschrieben werden sollen oder nicht.

Das neue Verfahren hat keinen Beitrag dazu geleistet, dass die Motionen und Postulate beförderlicher behandelt werden. Die Selektion der Vorstösse, die aufrechterhalten werden, erfolgt recht willkürlich und kaum nach rational nachvollziehbaren sachlichen und politischen Kriterien. Der nicht geringe Aufwand für dieses Verfahren steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu seinen Resultaten. Daher hat das Büro des Nationalrates an seiner Sitzung vom 31. August 2006 beschlossen, eine Änderung des Parlamentsgesetzes auszuarbeiten, wonach Vorstösse wieder automatisch abgeschrieben werden, sofern sie im Rat nicht innerhalb von zwei Jahren behandelt werden können. Das Büro des Ständerates hat diesem Beschluss in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2006 zugestimmt. In der Praxis, das muss man allerdings sagen, trifft es nur den Nationalrat, den Ständerat eigentlich nicht.

Wir beantragen Ihnen, dieser Initiative so, wie sie vorliegt, dieser "Guillotine"-Regelung zuzustimmen. Das Büro hat auch den Antrag behandelt, den die SPK gestellt hat; und es hat mit 6 zu 6 Stimmen und mit Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, dass diese Debatte hier geführt und nicht sistiert werden soll.