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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2007-06-04

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-04

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion begrüsst die Motion, und zwar in der Form, wie sie der Ständerat bereinigt hat.

Nach der geltenden Rechtslage spielt es keine Rolle, ob ein Betrieb Ausbildungsplätze anbietet oder nicht. Diese Motion wird das ändern. Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in angemessener Weise bevorzugt berücksichtigt werden können. Diese Betriebe nehmen eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe wahr.

Auch wenn eine solche Regelung wünschenswert ist, muss man doch auf die Grenzen der Berücksichtigung sogenannt leistungsfremder Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen hinweisen. Dies ergibt sich aus dem nationalen und dem internationalen Beschaffungsrecht, insbesondere aus dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, aus dem Gebot der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Firmen. Nicht alle Staaten der WTO verfügen über das gleiche oder ein ähnliches System einer praxisorientierten Berufsbildung wie die Schweiz. Von ausländischen Anbietern zu verlangen, dass sie im Bereich der Lehrlingsausbildung aktiv sind, verletzt deshalb das Diskriminierungsverbot. Zusätzlich zu beachten sind auch die internationalen Eignungs- und Zuschlagskriterien, die sich auf die beschaffte Ware beziehen und eigentlich keine leistungsfremden Kriterien beinhalten.

Selbstverständlich soll das öffentliche Beschaffungswesen in erster Linie effizienzorientiert und vor allem auf den Nutzen der beschafften Güter und Dienstleistungen ausgerichtet sein. Vor diesem Hintergrund sind sozialpolitisch motivierte Kriterienkataloge klar abzulehnen. Wir sind aber der Auffassung, dass es sich beim Kriterium Lehrlingsausbildung nicht um ein beliebiges sozialpolitisch motiviertes Kriterium handelt. Vielmehr dient es der Gewährleistung des beruflichen Nachwuchses und sorgt damit dafür, dass Beschaffungsleistungen auch in Zukunft fachgerecht erbracht werden können. Es ist daher folgerichtig, dass der Aspekt Lehrlingsausbildung bei der Vergabe mitberücksichtigt werden kann, ohne dass ihm allerdings eine übermässige Bedeutung zugemessen wird. Damit soll auch gesagt sein, dass die Lehrlingsausbildung zwar durchaus ein Zuschlagskriterium sein darf - es soll aber keineswegs ein Ausschluss- oder "Killerkriterium" sein.

Insofern wäre die ursprüngliche Fassung der Motion Galladé abzulehnen. Mit der nun vorliegenden Fassung des Ständerates kann die Lehrlingsausbildung aber in einem angemessenen Rahmen zum Zuschlagskriterium werden und allenfalls den Ausschlag geben, wenn die Angebote bei gesamthafter Beurteilung nicht allzu weit auseinanderliegen - nicht mehr und nicht weniger.

Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen daher die Annahme der Motion in der durch den Ständerat abgeänderten Fassung.