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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-06-05

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-06-05

Wortprotokoll

Zunächst: Diese Kommission wurde nicht vom Bundesrat vorgeschlagen, sondern vom Ständerat. Sie übernehmen nun diesen Vorschlag, also gut: Wir sind damit einverstanden. Wir haben aber im Bundesrat über die Anzahl der Mitglieder ja keine intensive Diskussion geführt. Ich muss zugeben: Wenn der Bundesrat die Zahl 7 sieht, beschleicht ihn ein wohliges, warmes Gefühl, und er findet, das sei vielleicht eine gute Zahl. Andererseits gebe ich auch zu: Wenn die Kommission grösser ist, kann sie Ausschüsse bilden, kann vielleicht intensiver arbeiten, und der Bundesrat ist darüber hinaus noch frei zu entscheiden, wie gross sie sein soll.

Tatsache ist, dass die Mitglieder der bisherigen Kommission zunächst erfolgreich interveniert hatten, damit die Kommission im Gesetz bleibt, und jetzt haben sie weiter interveniert, damit die Anzahl der Mitglieder grösser sein kann, damit also alle bisherigen auch künftig arbeiten können. Na ja, wenn jemand so gerne Verantwortung wahrnimmt, wollen wir ihm nicht im Weg stehen, obwohl das dann die einzige Differenz wäre, die Sie zum Ständerat schaffen würden.

Ich überlasse es also Ihnen, was die Anzahl angeht.

Zum zweiten Teil des Antrages Aeschbacher, der sich auf Absatz 2 bezieht: Ich ersuche Sie, diesen abzulehnen. Es heisst hier: "Sie" - die Kommission - "verfolgt den Betrieb der Kernanlagen." Was soll das heissen? Wenn hier eine Aufsichtstätigkeit geschaffen werden soll, gäbe es eine Vermischung mit dem Ensi. Wir haben gerade vorhin darüber gesprochen, dass das Ensi dem Verantwortlichkeitsgesetz unterliegt und dass es auch dafür haftet, wenn es etwas nicht richtig macht. Wenn nun aber die Kommission ähnliche - ich muss sagen: etwas unklare - Aufgaben hat, kann das zu einer Vermischung führen. Wenn damit nur gemeint sein sollte, dass die Kommission beobachtet, was in den Kernanlagen gemacht wird - na ja .... Aber dann müsste man es ja nicht hineinschreiben.

Ich bitte Sie also, den zweiten Teil des Antrages Aeschbacher abzulehnen.