Lexipedia

Müller Geri · Nationalrat · 2007-06-05

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2007-06-05

Wortprotokoll

Ich stelle fest: Sie stimmen bei dieser ganzen Geschichte sehr differenziert ab. Ich finde das sehr gut und hoffe, dass der letzte Teil jetzt auch noch sehr sorgfältig betrachtet wird. Es geht um Artikel 71 Absatz 2 des Kernenergiegesetzes. Es wird beantragt, dieser sei anzupassen und der Beschluss des Ständerates zu ergänzen.

Zur KSA bzw. zur neuen KNS: Die Ergänzung des Ständerates bezüglich der Beibehaltung einer unabhängigen Zweitmeinungsinstanz, wie sie die aktuelle KSA darstellt, ist sehr sinnvoll und sehr begrüssenswert. Dies entspricht den internationalen Standards. Allerdings gibt es in der Formulierung zwei gewichtige Probleme:

1. Zu Absatz 1: Die Mitgliederzahl wird im Gesetz festgeschrieben und ist verglichen mit internationalen Standards sehr bescheiden. Das betrifft den Antrag Aeschbacher.

2. Zu Absatz 2: Die KNS wird gemäss Formulierung des Ständerates den Betrieb der Kernanlagen nicht mehr selbst verfolgen können, sondern nur noch auf der Grundlage von an anderer Stelle erhobenen Informationen. Das heisst, sie kann nur indirekte Stellungnahmen abgeben. Das ist keine wirklich unabhängige Beratungsaufgabe mehr, worin ja der eigentliche Sinn einer solchen Kommission besteht. Voraussetzung für die Prüfung "grundsätzlicher Fragen der Sicherheit", wie es im Gesetzentwurf heisst, ist die Kenntnis der im Betrieb aufgetretenen Probleme sowie die Möglichkeit, diese vor Ort zu überprüfen. Da die Tätigkeiten der neuen KNS wie bisher jene der KSA vollumfänglich von den Betreibergesellschaften abgedeckt werden, entstehen für den Bund dadurch keine weiteren Kosten. Mit der vorliegenden Fassung können darum auch keine Bundesgelder gespart werden. [PAGE 655]

Dies hat auch der Kanton Aargau, der als Standortkanton von drei der fünf schweizerischen Atomkraftwerke und der bisherigen HSK über langjährige Erfahrung in Atomfragen verfügt, in seiner offiziellen Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren erkannt: "Mit der Überführung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen in die neue Struktur Ensi darf die Sicherheit in den Kernanlagen in der Schweiz in keiner Weise tangiert oder verringert werden. Es wird sehr wichtig sein, dass die politischen Behörden unabhängig und kompetent beraten werden. Aus diesem Grund fordern wir, dass der Bundesrat ein unabhängiges Beraterteam einsetzen kann, wie dies mit der KSA bisher der Fall gewesen ist."

Um eine eigene, aktive Aufsichtstätigkeit über die Atomanlagen zu gewährleisten und so die unabhängige Meinungsbildungskapazität dieser Instanz zu erhöhen, beantrage ich, Artikel 71 Absatz 2 der bisherigen Formulierung des Kernenergiegesetzes anzupassen und den Beschluss des Ständerates wie folgt zu ergänzen - es ginge dabei um einen Buchstaben c -: "Sie verfolgt den Betrieb der Kernanlagen."

Ich möchte gerne in diesem Zusammenhang noch eine Frage an den Bundesrat anfügen: Schliessen die Gesetzgebungsarbeiten auch Verordnungen mit ein? Wenn ja, müsste eine Änderung auf "Rechtsetzungsarbeiten" erfolgen. Ich gehe davon aus, dass das mit einbezogen ist.

Ich bitte Sie also sehr, die beiden Anträge von mir bzw. Ruedi Aeschbacher zu unterstützen.