Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2007-06-05

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-05

Wortprotokoll

Gegenüber der Fassung des Ständerates enthält mein Antrag zwei Änderungen: In Absatz 1 wird die Bestimmung gestrichen, die den zahlenmässigen Umfang der Kommission im Gesetz festlegen würde. In Absatz 2 Litera abis wird eine weitere Aufgabe eingefügt, welche die KSA schon heute ausübt. Dadurch würde Litera b in der Fassung des Ständerates beibehalten.

Der Interessenkonflikt zwischen dem Wunsch einerseits, technische Anlagen möglichst kostengünstig zu betreiben, und dem Anliegen andererseits, die Risiken aus solchen Anlagen für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten, ist wohl bei allen grösseren technischen Werken vorhanden. Dort aber, wo es um höchstentwickelte Technik geht, die zudem bei einem ernsthaften Störfall ein riesiges Schaden- und Zerstörungspotenzial für ein ganzes Land haben kann - wie dies bei der Kernenergie zweifelsohne der Fall ist -, ist den Sicherheitsaspekten allerhöchste Beachtung zu schenken. Dem wurde bisher unter anderem erfolgreich dadurch Rechnung getragen, dass einerseits eine Bundesstelle, nämlich die HSK, die dem Bundesamt für Energie angegliedert ist, die entsprechende Aufsicht wahrnahm und dass andererseits eine unabhängige Expertenkommission, nämlich die KSA, sozusagen als unabhängiges Begleit-, Echo- und Beratungsorgan eingesetzt war. Es handelt sich also um eine zweispurige Sicherheitskultur.

Mit der Ausgliederung und Verselbstständigung der Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen in das sogenannte Ensi wollte nun der Bundesrat das unabhängige Experten- und Beratungsorgan, die KSA, aufheben. Der Ständerat aber hat hier richtigerweise korrigiert und die Kommission beibehalten, allerdings unter dem neuen Namen "Kommission für nukleare Sicherheit" (KNS). Praktisch alle europäischen Länder, die nukleare Techniken anwenden und Kernkraftwerke betreiben, haben neben der einen staatlichen Aufsichtsbehörde jeweils auch eine zweite Stelle, Behörde oder Kommission, die sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt.

Diese Art von Zweitmeinung und Beratung durch ein weiteres unabhängiges Organ wird auch von der IAEA ausdrücklich empfohlen. Sinn macht diese Expertenkommission aber nur, wenn sie auch personell so dotiert ist, dass sie zur Beurteilung der vielschichtigen Sicherheitsproblematiken rund um die Kernenergie die notwendigen Ressourcen besitzt. Mit lediglich fünf bis sieben Mitgliedern, wie es der Ständerat im Gesetz festschreiben will, ist die Kommission eindeutig unterdotiert und kann ihre wichtige Aufgabe nicht ausreichend und nicht in vollem Umfang wahrnehmen.

Mit meinem Antrag zu Absatz 1 schlage ich daher vor, die Zahl der Mitglieder weiterhin nicht im Gesetz festzulegen. Damit hat der Bundesrat freie Hand, die Mitgliederzahl nach Aufgabe, nach Bedürfnis und nach der zu leistenden Arbeit festzusetzen. Sicher ist aber, dass fünf bis sieben Mitglieder zu wenig sind, wenn die Kommission mehr als ein Feigenblatt sein soll.

Mit meinem Antrag zu Absatz 2 wird lediglich eine Ergänzung der Aufgaben der Kommission bezweckt, wie eben in meinen Ausführungen zu Litera abis umschrieben. Damit die Kommission die beiden Aufgaben, die ihr schon der Ständerat gegeben hat, wirklich erfüllen kann, muss sie natürlich auch den Betrieb der Kernanlagen verfolgen können, insbesondere dort, wo Probleme auftreten. Ansonsten könnte sie ihren Beratungsauftrag gar nicht wahrnehmen; sie könnte auch nicht mit verlässlichen Informationen bei der Gesetzgebung mitwirken. In Anbetracht der Gefahren, die sich bei einem grossen Störfall nuklearer Anlagen in unserem dichtbesiedelten Land für eine grosse Zahl von Menschen verheerend auswirken, die Umwelt zerstören und unbezahlbare Milliardenschäden verursachen würden, können und dürfen die Kosten für eine etwas grössere, dafür umfassend kompetente Kommission kein Negativargument sein. Diese Kosten sind gegenüber den genannten Kosten und gegenüber den Investitionen in die Kernenergie, die so oder so getätigt werden müssen, geradezu ein Klecks, auf jeden Fall aber sind sie eine einmalig günstige Investition in die Sicherheit und in die Akzeptanz der nuklearen Anlagen bei der Bevölkerung.

Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen.