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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2007-06-06

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-06

Wortprotokoll

Dieser Minderheitsantrag zum Filag hat seinen Ursprung in einer Initiative des Kantons Zug. [PAGE 698] Es geht darum, für die ressourcenstarken Kantone eine Obergrenze einzuführen, über die ihr Beitrag an Ressourcen- und Lastenausgleich innerhalb einer Periode nicht steigen sollte. Dieser Antrag mit einer Obergrenze von 19 Prozent wurde schon im Ständerat gestellt, dort aber praktisch nicht diskutiert und deshalb zurückgezogen - mit der Bitte, dass der Nationalrat diese Frage etwas ausführlicher diskutiere, als es der Erstrat gemacht habe. Ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass ich etwas irritiert war, dass der Ständerat mit Standesanliegen so salopp umgeht und der Nationalrat ein kantonales Anliegen länger diskutiert, wobei die Kommission dem Anliegen sogar ein Stück weit entgegengekommen ist.

Worum geht es? Aus meiner Sicht besteht im NFA, wie er jetzt ausgestaltet ist, erstens eine Art Systemfehler. Der Fehler besteht darin, dass der Topf, der von den ressourcenstarken Kantonen gespiesen wird, via Entschluss über den Beitrag des Bundes und in prozentualem Verhältnis dazu, in seiner Grösse von der Bundesversammlung festgelegt wird.

Zweitens besteht ein gewisser Fehler im System, indem die Gesamtsumme der Beiträge der ressourcenstarken Kantone innerhalb einer Periode konstant bleibt und die Entwicklung der Ressourcenpotenziale der einzelnen Kantone im Verhältnis zueinander nicht berücksichtigt wird. Es gibt eine sogenannte Solidarhaftung unter den ressourcenstarken Kantonen, die für den einzelnen Kanton durchaus schwierige Folgen haben könnte. Ein Beispiel: Angenommen, 2008 tragen acht gleich grosse ressourcenstarke Kantone mit einem Ressourcenindexwert zwischen 110 und 180 zum horizontalen Ressourcenausgleich bei; im Jahr darauf bleiben bei sieben Kantonen die Indexwerte gleich, beim achten geht er von 110 auf den schweizerischen Durchschnitt von 100 zurück, und der Kanton ist nicht mehr Geberkanton. In diesem Fall müssen die verbleibenden sieben Kantone den Gesamtbeitrag leisten, das heisst zusätzlich so viel zahlen, wie der achte im ersten Jahr geleistet hat. Dadurch ist jeder ressourcenstarke Kanton bei seinem Beitrag von den Entwicklungen der anderen Kantone abhängig: Er muss unter Umständen von einem Jahr auf das andere viel höhere Beiträge leisten, ohne dass sich sein eigenes Potenzial verbessert hätte; sondern einfach, weil ein bisheriger Geberkanton als Geber wegfällt.

Ich gebe zu, eine gewisse Entwicklung, eine gewisse Dynamik ist nicht zu vermeiden, und sie ist auch sinnvoller, als dass man die Beiträge für vier Jahre einfach fix festlegt. Aber es gibt Fälle, in denen solche Beitragserhöhungen vom einen zum anderen Jahr massiv sein können, nicht budgetierbar, nicht planbar und schwierig finanzierbar.

Der Bundesrat und die Verwaltung geben zu, dass dies eine Problematik ist. Sie bestreiten in Bezug auf diese Beiträge aber eine hohe Wahrscheinlichkeit und eine grössere Volatilität. Aus meiner Sicht ist es aber gerade Aufgabe des Gesetzgebers, mögliche Fälle vorausschauend zu regeln, auch wenn sie wenig wahrscheinlich sein mögen. Dass sie wenig wahrscheinlich seien, würde von mir bestritten.

Der Minderheitsantrag, den ich formuliert habe, ist ein Lösungsvorschlag, um die Abschöpfung der standardisierten Steuererträge eines Kantones, die über dem schweizerischen Durchschnitt liegen, auf maximal 20 Prozent zu beschränken. Heute liegt die Grenze faktisch bei 18,5 Prozent. Es gibt also Spielraum für eine Entwicklung nach oben, aber es gäbe eine Obergrenze von 20 Prozent. Die Kommission lehnt diesen Antrag ab. Ich stelle ihn hier aber, damit man im Plenum allenfalls anders entscheiden kann, und vor allem, damit man darüber diskutiert.

Die Kommission gab immerhin einstimmig ihr Einverständnis dazu, dass man die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich in Artikel 46 ergänzt. Die Ergänzung soll sinngemäss aussagen, dass im Wirksamkeitsbericht die jährliche Volatilität der Beiträge dargestellt und als mögliche Massnahme die Zweckmässigkeit einer Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone geprüft werden soll. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang, zuhanden der Materialien dem Bundesrat die Bereitschaft zu bestätigen, dies zu übernehmen.

Das Argument, es gebe ja auch keine Untergrenze für die ressourcenschwachen Kantone, ist aus meiner Sicht nur teilweise stichhaltig. Wir haben mit dem Härteausgleich eigentlich ein Gefäss, das allfällige Verwerfungen innerhalb der ressourcenschwachen Kantone durch den NFA für 28 Jahre regelt. Dort ist in einer gewissen Weise eine Volatilitätsregelung für die ressourcenschwachen Kantone drin. Für die ressourcenstarken Kantone wäre es deshalb auch sinnvoll, die Volatilität ihrer Beiträge zu regeln.

Wenn Sie das jetzt auf Gesetzesebene regeln wollen und der Überzeugung sind, eine Obergrenze sei nötig, bitte ich Sie um Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag.