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preparatory:AB 80185

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-06

Wortprotokoll

Die SP hatte den ersten Teil der NFA-Vorlagen abgelehnt, sie hat dies zusammen mit den Behindertenverbänden getan. Was uns damals unser Nein erschwerte, waren die neuen Instrumente für den Finanzausgleich im engeren Sinn. Heute beraten wir über ebendiese Finanzinstrumente und deren Dotierungen. Unsere Einschätzung ist dieselbe wie bei der Schlussabstimmung im Oktober 2003: Es sollen innovative, kluge Mechanismen installiert werden. Dies gilt insbesondere für den Ressourcenausgleich, der auf dem Ressourcenpotenzial und nicht auf den real erhobenen Steuereinnahmen beruht.

Die Einführung des soziodemografischen Lastenausgleichs, mit dem die Belastungen der Enge teilweise ausgeglichen werden sollen, trägt der Entwicklung der unterschiedlichen Regionen unseres Landes Rechnung und ergänzt richtigerweise den geografisch-topografischen Lastenausgleich, der die Kosten der Weite abgelten soll. Ressourcen- und Lastenausgleich werden in der Zukunft dazu führen, falsche Anreize zu eliminieren, welche mit dem bisherigen Finanzausgleich bestanden, nämlich wegen der Finanzhilfen aus Bern unangemessene Investitionen zu tätigen.

In den Chor all jener Kritiker mag ich nicht einstimmen, welche während der Kommissionsberatungen beklagten, dass bis heute nicht die definitiven Zahlen vorliegen, die für die Einschätzung und damit die Ausgleichsleistungen der Kantone gelten würden. Dies liegt in der Natur der Sache. Nicht zuletzt wegen des Steuerwettbewerbs verändern sich die Ressourcenpotenziale unter den Kantonen laufend, sodass aus einem ressourcenstarken ein ressourcenschwächerer, ja ein ressourcenschwacher Kanton werden kann bzw. aus einem Geber- ein Nehmerkanton und umgekehrt. Trotzdem ist es richtig, dass die definitive Einschätzung der Kantone im spätestmöglichen Zeitpunkt vor Inkrafttreten der Beschlüsse der dritten NFA-Vorlage geschieht. Dass ein Härteausgleich notwendig ist, mit einer - wie ich immer noch meine - unnötig langen Übergangsfrist von 28 Jahren, zeigt, dass das ursprünglich anvisierte Ziel der Angleichung der Steuerbelastung zwischen den Kantonen nicht erreicht wird. Wir werden es mit der dritten NFA-Vorlage nicht erreichen, dass Leute in verschiedenen Orten und verschiedenen Kantonen mit derselben wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch dieselben Steuern zu bezahlen haben - leider. Die SP hat dies immer bemängelt und ist daher nach wie vor der Meinung, es brauche neben dem NFA im engeren Sinne auch eine materielle Steuerharmonisierung. Unsere Volksinitiative für gerechtere Steuern liegt weiterhin richtig und ist auf Kurs.

Beim Lastenausgleich wird die Mehrheit der SP-Fraktion dem Antrag der Minderheit I (Brunschwig Graf) zustimmen. Die Ausgleichstöpfe werden so in einem Verhältnis von 55 zu 45 Prozent zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs gefüllt. Eine Studie hat gezeigt, dass sogar ein Verhältnis von 72 zu 28 Prozent gerechtfertigt wäre. Wir wollen es heute ermöglichen, dass die Töpfe unterschiedlich ausgestattet werden, um den Fifty-fifty-Anspruch nicht für alle Zeiten zu zementieren.

Zum vierten Teil der Vorlage: Sollte in der Frage der IV-Finanzierung die Mehrheit nicht obsiegen, so wird die SP-Fraktion diesen Teil des Paketes ablehnen. Sonst stimmt die SP-Fraktion für Eintreten und Zustimmung, eben unter der erwähnten Bedingung.

Auch ich möchte noch etwas zum Antrag Schwander sagen: Die SVP mutiert - nein: sie retardiert - zur "Schweizerischen Vielverdienerpartei" oder zur "Schweizerischen Vermögendenpartei". Wer ausser den Gutbetuchten kann denn von degressiven Steuertarifen profitieren? Es gibt keine Degression für die kleinen und mittleren Einkommen! Das Argument der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger und das Argument der Steuergerechtigkeit spielen für die SVP keine Rolle! Was ist das für ein Staatsverständnis? Es wird höchste Zeit, der SVP das Attribut "bürgerlich" zu streichen, denn für die ganz grosse Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger macht die SVP längst keine Politik mehr. Zudem missachtet dieser Antrag die Meinung der Mehrheit der kantonalen Finanzdirektoren, und ohne Vernehmlassung ist eine solche Gesetzesänderung inakzeptabel. Die Ohrfeige aus Lausanne an die Adresse der Exponenten des ungezügelten Steuerwettbewerbes, der über allen verfassungsmässigen Grundwerten stehen soll - also an SVP, FDP und Bundesratsmehrheit -, hat bei der SVP und bei Herrn Schwander offenbar eine langanhaltende Wirkung:

Heilen wir den Patienten, und lehnen wir den Antrag Schwander ab!

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