Lexipedia

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2007-06-06

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-06

Wortprotokoll

In der heutigen, dritten NFA-Vorlage bringen wir den vom Volk am 28. November 2004 gutgeheissenen Auftrag zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu einem hoffentlich glücklichen Abschluss. Wir befinden uns also sozusagen auf der Zielgeraden einer langen und nicht immer leicht zu bewältigenden Strecke. Doch heute sehen wir das Ziel vor uns, und ich hoffe sehr, dass dieser Rat die Kantone und Gemeinden, die uns hinter der Ziellinie erwarten, nicht enttäuschen wird und nicht noch plötzlich einen Schwächeanfall bekommt.

Der NFA ist ein grosser Wurf. Es sind über 3 Milliarden Franken zu verteilen. Bei einem solchen umfassenden Reformprojekt ist es nicht möglich, allen Bedürfnissen und Vorstellungen Rechnung zu tragen. Die grosse Mehrheit der Kantone steht hinter dieser Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung. Der vorliegende Entwurf des Bundesrates und die Beschlüsse des Ständerates stellen eine gute und auch eine kluge Kompromisslösung dar. Die Prinzipien stehen grundsätzlich fest. Einem reibungslosen Übergang in die Neuordnung wäre es zudem auch wenig dienlich, wenn hier nun nochmals Korrekturen angebracht würden, welche zwar die Grundzüge nicht verändern würden, wohl aber ringsum Unmut schaffen könnten, weil sie wieder Abweichungen von den durch die Kantone gemeinsam entwickelten Regeln bringen würden. Würde man sich ohne Not von den Lösungen entfernen, die von den Kantonen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement gemeinsam erarbeitet wurden, so würde die Grundlage zum Übergang geschwächt.

Wir lehnen deshalb die Anträge Schwander und Rey ab.

Der Antrag Schwander ist abzulehnen, da zum heutigen Zeitpunkt die Tragweite dieses Vorschlages nicht abgeklärt ist, die Kantone dazu keine Stellung nehmen konnten und auch die Begründung des Urteils des Bundesgerichtes noch nicht vorliegt. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass das Obwaldner Volk bei seiner deutlichen Zustimmung zum kantonalen Steuergesetz das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingehalten hat. Das Bundesgericht hat anders entschieden; dieser Entscheid wird von der CVP selbstverständlich anerkannt, auch wenn sie eine andere Meinung vertreten hat.

Ausgangspunkt des Finanzausgleichs war immer der Ausgleich der Ressourcen; der Ressourcenausgleich bildet denn auch den zentralen Punkt. Mit der Einführung der beiden Lastenausgleiche und insbesondere des dann noch eingebrachten Härteausgleichs ist der Grundgedanke der Ressourcenbewertung und des tendenziellen Ausgleichs mehr und mehr in den Hintergrund gerückt. Der Ressourcenausgleich ist jedoch der Kern der ganzen Reform und darf deshalb keinesfalls weiter geschwächt werden.

Mit der neuen Aufgabenteilung haben wir nicht nur die Aufgaben entwirrt und neu aufgeteilt, sondern auch neue Zusammenarbeitsformen eingeführt, dies auch bei der interkantonalen Zusammenarbeit, beim Lastenausgleich und im Verhältnis der Kantone untereinander. Es ist deshalb wichtig, dass wir den Vorschlägen des Bundesrates und der Kantone sowie den Beschlüssen des Ständerates heute folgen und es so ermöglichen, dass der NFA per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden kann. Insbesondere beim Bundesgesetz über die IV gilt es, den vereinbarten Kompromiss einzuhalten, d. h., dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen. Wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen.

Für die CVP-Fraktion ist Eintreten unbestritten; wir werden danach die Fassung gemäss Bundesrat und Ständerat unterstützen.