Amherd Viola · Nationalrat · 2007-06-06
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Heute entscheiden wir über den dritten Teil der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Dieser dritte [PAGE 678] Teil des Gesamtprojektes kann mit "Finanzausgleich im engeren Sinn" umschrieben werden. In einem ersten Schritt wurde die verfassungsmässige Grundlage des NFA geschaffen. In dieser Verfassungsbestimmung, welche Volk und Stände im Jahre 2004 angenommen haben, wurde der Grundriss für das Gesamtsystem abgesteckt. Der Abbau von Disparitäten zwischen den Kantonen durch Finanz- und Lastenausgleich wurde als Ziel definiert. Mit den Gesetzesanpassungen im Jahre 2006 als zweitem und mit der von der Kommission vorgeschlagenen Zuteilung der Gelder als jetzt anstehendem dritten Schritt erfüllen wir dieses verfassungsmässige Ziel, und das ist unsere Aufgabe.
Die vorgeschlagene Dotierung der Gefässe stützt sich nicht nur auf eine breite politische Diskussion auf Kantons- und Bundesebene, sondern auch auf wissenschaftliche Grundlagen. Die von der Kommission und vom Ständerat vorgeschlagene Lösung fusst auf soliden Vorarbeiten, und mit ihr werden die in der Verfassung verankerten Leitlinien eingehalten. Bereits aus diesem Grund ist auf die Vorlage einzutreten.
Ausser den nackten Zahlen gibt es aber auch noch andere gute Gründe, die für die Vorlage sprechen: die Stärkung des Föderalismus und der Erhalt der Attraktivität der Schweiz. Dabei ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Attraktivität unseres Landes nicht nur über Steuerbelastung, Einkommen, Vermögen, d. h. über Franken und Rappen, definiert wird, sondern auch über sogenannte Soft-Faktoren wie Naturerlebnis, Landschaft, Wohnqualität, Kultur, sprachliche und geografische Vielfalt. Diese Elemente tragen neben den harten Faktoren sowie der Sicherheit und der Stabilität des politischen Systems entscheidend zur Attraktivität unseres Landes bei, unter anderem auch für Unternehmen, was wiederum im Interesse des gesamten Landes ist. Was wäre die Schweiz ohne den Charme der Welschen, das Temperament der Tessiner oder die Gastfreundschaft der Walliser? Auch die sogenannten ressourcenschwachen Kantone leisten damit ihren Beitrag zu einer erfolgreichen Schweiz.
Die von uns heute zu behandelnde Vorlage trägt den Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Kantone mit dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Lastenausgleich sowie dem Ressourcenausgleich Rechnung. Abgerundet wird das Ganze mit dem Härteausgleich.
Ich bitte Sie daher, auf diese ausgewogene Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dem Entwurf des Bundesrates bzw. den Beschlüssen des Ständerates sowie - mit Ausnahme der Übergangsbestimmung zur IV - jeweils dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.