Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-06
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-06
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecher haben das Projekt vorgestellt. Ich habe dieser Vorstellung im Sinne der Ausführungen von Herrn Theiler eigentlich nichts beizufügen. Dennoch möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass ich nun aus der Sicht der Verwaltung und des Bundesrates noch drei Bemerkungen dazu mache und Herrn Giezendanner noch eine Antwort gebe:
1. Zunächst zu den Widerhandlungen: Nicht wahr, bis jetzt war es so, dass die Widerhandlungen von inländischen Fahrzeughaltern durch die Kantone und jene von ausländischen Fahrzeughaltern durch die Eidgenössische Zollverwaltung verfolgt wurden. Jetzt zeigt sich, dass solche Widerhandlungen in aller Regel, ob sie jetzt ausländischen oder inländischen Ursprungs sind, vorwiegend von der Zollverwaltung festgestellt werden und dass wir die Fälle an die Justizbehörden der Kantone übergeben müssen. Das führt gelegentlich zu Verzögerungen; denn in diesen Verfahren müssen manchmal auch die kantonalen Staatsanwaltschaften eingeschaltet werden, und das führt zu Verzögerungen, auch in Bagatellfällen, für die das gar nicht nötig wäre. Das sorgt für Unmut. Deshalb begrüssen wir diese Übertragung der Zuständigkeit auf die Eidgenössische Zollverwaltung ausdrücklich. Damit streben wir ein einheitliches und verwaltungsökonomisches Verfahren und, damit verbunden, auch Rechtssicherheit an.
2. Zu den Einspracheverfahren: Nicht wahr, die Veranlagung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ist typischerweise das, was wir ein Massenverfahren nennen. Da können immer wieder einmal Erhebungs- oder Rechenfehler vorkommen. Bisher konnten diese Rechnungen und diese Fehler, wenn sie denn auftauchten, nicht direkt angefochten werden, sondern es musste nachträglich eine Verfügung einverlangt werden, und die konnte dann erst angefochten werden. Das war ebenfalls ein sehr umständliches Prozedere. Das wollen wir jetzt vereinfachen, indem wir die Möglichkeit bekommen, eine einsprachefähige Veranlagungsverfügung zu erlassen.
3. Die letzte Bemerkung bezieht sich auf die Verweigerung oder je nachdem auf den Entzug des Fahrzeugausweises bzw. der Kontrollschilder. Die Zollverwaltung hat seit dem 1. Januar 2001 von den zuständigen kantonalen Behörden den Entzug der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises verlangt, wenn der Fahrzeughalter trotz Mahnungen diese Abgabe nicht bezahlte. Nun hat dies die ehemalige Eidgenössische Zollrekurskommission in einem Entscheid gerügt und hat das Vorgehen der Zollverwaltung in dem Sinne [PAGE 707] verurteilt, dass sie gesagt hat, es fehle die gesetzliche Grundlage.
Das Bundesgericht hat nun vor wenigen Tagen die Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen und damit eigentlich das ursprüngliche Urteil der Zollrekurskommission bestätigt. Mit dem Entscheid des Bundesgerichtes wurde der Zollverwaltung das bisher wichtigste Instrument im Kampf gegen die Zahlungsunwilligen entzogen, und es wäre anzunehmen, dass vermehrt Halter - im Wissen darum, dass die Kontrollschilder nicht mehr entzogen werden können - die LSVA nicht mehr bezahlen. Das führt natürlich einerseits zu Einnahmenausfällen, andererseits aber auch zu Ungerechtigkeit gegenüber denen, welche die Abgabe bezahlen. Daraus entstehen letztlich sogar Wettbewerbsverzerrungen, und diese könnten in dem einem starken Wettbewerbsdruck unterworfenen Transportgewerbe durchaus existenzgefährdenden Charakter bekommen.
Das kritisierte Fehlen einer Ermächtigung in einem formellen Gesetz kann mit dieser Änderung geheilt werden, und das ist mit ein Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, diese Änderungen heute vorzunehmen. Natürlich werden jetzt die Kantone aufgrund dieser Änderungen ein bisschen von ihren Busseneinnahmen verlieren. Aber andererseits fallen auch administrative Verfahren im Zusammenhang mit diesen Aufgaben weg, und das dürfte sich in etwa kompensieren.
Zu Herrn Giezendanner möchte ich erstens sagen, dass die gesetzliche Grundlage, um die LSVA zu erhöhen, besteht. Zweitens möchte ich ihm sagen, dass auch die fiskalpolitischen Voraussetzungen dergestalt sind, dass wir eigentlich mit einer solchen Erhöhung rechnen. Drittens möchte ich ihm aber sagen, dass natürlich Spielraum besteht, eine Entscheidung zu treffen, die der Entwicklung im Gewerbe in Bezug auf die Technologie der Fahrzeuge entgegenkommen kann. Aber dann, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, ist es ein Entgegenkommen und keine Pflicht des Bundesrates.