Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-06-07
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-06-07
Wortprotokoll
Wir sind hier im Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaat. Wir erleben, wie sich in diesem Land ein eigentlicher "Demokratismus" ausbreitet, der die rechtsstaatliche Ebene zu derogieren versucht, namentlich das Völkerrecht, das übrigens inländisches Recht ist.
Wir sind zwar ein politisches Gremium, aber in der Frage, ob eine Volksinitiative gültig ist, gelten nicht politische Argumente, sondern rein verfassungsrechtliche. Das heisst, dass hier auch der Nationalrat in einem gewissen Sinn eine juristisch-gerichtliche Funktion zu übernehmen hat, indem er die Frage der Gültigkeit nach reinen Verfassungskriterien überprüfen muss.
Wir kennen die Minarett-Initiative. Für mich besteht kein Zweifel, dass sie ungültig ist. Sie verstösst gegen unbestrittenermassen zwingendes Völkerrecht und gegen das Diskriminierungsverbot, das die Religionsfreiheit kennt, und diese wird mit der Minarett-Initiative eingeschränkt. Wir kennen die Verwahrungs-Initiative; da gab es vielleicht gute Gründe, zu sagen, sie könne völkerrechtskonform ausgelegt werden. Wir haben gesehen, dass sie nicht völkerrechtskonform ausgelegt werden kann, aber normativ konnte sie vielleicht nicht für ungültig erklärt werden.
Die Einbürgerungs-Initiative liegt dazwischen. Es stellt sich die Frage: Widerspricht sie dem zwingenden Völkerrecht? Vordergründig könnte man sagen: Nein, das zwingende Völkerrecht wird durch diese Initiative nicht direkt infrage gestellt. Allerdings verlangt die Antidiskriminierungskonvention - ein unbestrittener Bestandteil des zwingenden Völkerrechtes -, dass ein Akt, eine Norm, diskriminierungsfrei ausgeübt werden muss. Und da liegen nun die Zweifel: Können die Bestimmungen dieser Initiative - diese Frage stellte übrigens auch ein Experte - überhaupt ohne Diskriminierung in Kraft treten? Ist gesichert, dass sie diskriminierungsfrei zur Anwendung kommen? Hier habe ich grosse Zweifel. Ich bin überzeugt, dass das letztlich nicht möglich ist - nicht zuletzt, weil ein Rechtsmittelvollzug ausgeschlossen wird, somit keine Überprüfbarkeit mehr gegeben ist, somit dieser Initiative Willkür eigentlich schon inhärent ist und diese Willkür Diskriminierung geradezu impliziert.
Es kommt hinzu: Was zwingendes Völkerrecht ist, ist heute vielleicht so oder so festgelegt, aber mit unserem Diskurs bestimmen nicht zuletzt wir mit, welche Bestandteile des Völkerrechtes über eine neue Verständigung und [PAGE 758] Ausrichtung der internationalen Rechtsgemeinschaft zu zwingendem Völkerrecht werden. Ich denke, dass Kernnormen wie jene, dass überprüfbar sein muss, ob Rechtsakte willkürfrei und diskriminierungsfrei ergehen, tatsächlich Teil des sich durchsetzenden internationalen Rechtsverständnisses sein müssen.
Etwas kommt noch dazu, Herr Schlüer: Wenn wir jetzt diese Volksinitiative für gültig erklären, wird nachher jedes Gericht sagen, dass diese Initiative nur angewendet werden kann, indem ein Rechtsmittel gegeben wird. Das schwöre ich Ihnen: Kein Gericht wird diese Initiative in diesem Wortlaut anwenden und von einem Rechtsmittel absehen! Dann werden Sie kommen und sagen: Sie waren damals Feiglinge! Sie haben sich nicht getraut zu sagen, dass die Initiative fragwürdig sei, und jetzt handeln Sie gegen das Volk! Natürlich, im umgekehrten Fall sagen Sie das Umgekehrte. Wir sind in einer "Figgi-Mühli"-Situation: Was wir auch immer machen, evoziert falsche Rektionen.
Vielleicht müssen wir auch die Verfassung ergänzen, müssen wir die Grundbestimmungen in Bezug auf die Gültigkeit erweitern, damit wir nachher nicht eine Diskrepanz haben, denn etwas ist klar: Bei der direkten Anwendung der Initiative schlägt das Völkerrecht, ob zwingendes oder nicht, durch. Unsere Gerichte sind genötigt, zwingendes oder nichtzwingendes Völkerrecht, das inländisches Recht aller Stufen ist, direkt anzuwenden. Auch die Verfassung muss insgesamt kohärent angewendet werden. Es gibt auch Verfassungsnormen übergeordneter Instanz, die dieser Initiative widersprechen; sie wird nie ausgeübt werden können. Ihnen geht es aber auch gar nicht darum: Ihnen geht es darum, einem "Demokratismus", der schädlich ist, das Wort zu reden.