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Lang Josef · Nationalrat · 2007-06-07

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Aufgrund all der Justizschelten, die wir heute zu hören bekamen, ist es wichtig, in Erinnerung zu rufen, dass es Kantone und Gemeinden in diesem Lande gibt, die erst aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides das Frauenstimmrecht eingeführt haben. Aufgrund von Kollega Maurers Beschwörung jahrhundertealter Traditionen ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz im 19. Jahrhundert das letzte Land des Westens gewesen ist, das den jüdischen Männern die gleichen Bürgerrechte gewährt hat wie den christlichen Männern, und dass die Schweiz im 20. Jahrhundert das letzte Land des Westens gewesen ist, das den Bürgerinnen die gleichen Rechte gewährt hat wie den Bürgern.

Unser Land hat tatsächlich ein demokratisches Paradox, und in diesem Rahmen diskutieren wir diese Initiative. In keinem anderen Land Europas - und darauf dürfen wir stolz sein - war es derart leicht, das Prinzip der Volkssouveränität durchzusetzen. Gleichzeitig aber müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es in keinem anderen Land derart schwierig war, den Souverän auf Nichtchristen auszuweiten, auf Frauen oder auf Eingewanderte bzw. deren Nachkommen.

Aber die moderne Demokratie steht auf zwei Beinen. Je stärker diese Beine sind, je mehr sie sich vor allem an Stärke angleichen, desto aufrechter steht die Demokratie da. Sie baut auf dem demokratischen Bein der Souveränität, des Mehrheitsprinzips, und sie baut auf dem liberalen Bein der Grundrechte, der Menschenrechte, des Diskriminierungsverbots, der Gewaltentrennung. Dieses zweite, liberale Bein wollte das Bundesgericht stärken. In diesem Sinne ist das Bild, das Kollega Maurer gebracht hat, das Bundesgericht habe etwas auf den Kopf gestellt, zu korrigieren: Das Bundesgericht versucht, etwas auf zwei Beine zu stellen. Kollega Freysingers Beschwörung der totalitären Gefahr ist deshalb völlig verkehrt. Gegen die Gefahr von Absolutismus oder Totalitarismus haben wir vor allem das liberale Bein, vor allem die liberalen Grundrechte.

Einer der ersten grossen Theoretiker der modernen Demokratie hat einen Begriff geprägt: Tyrannei der Mehrheit. Er hat gesagt, gegen die Gefahr einer Tyrannei der Mehrheit brauche es diesen Schutz des liberalen Beins. Die SVP-Initiative steht nur auf einem Bein, und sie versucht vor allem, unserer Demokratie das liberale Bein abzusägen. Das ist allerdings kein Grund, sie für ungültig zu erklären. Im Gegenteil - hier gebe ich Kollega Gross Recht -, eine Auseinandersetzung um diese Initiative gäbe die Chance, das liberale, historisch schwächere Bein zu stärken. Das Problem ist einfach: Diese Initiative ist nicht umsetzbar. Bei der Verwahrungs-Initiative wäre es fairer gewesen, wenn man sie für ungültig erklärt hätte, als sie nachher einfach nicht umzusetzen. Dieses Gebot der Fairness gilt auch hier.

Zum Schluss noch eine Bemerkung, vor allem an die Mitglieder der SVP: Wir haben oft gemeinsam gekämpft, gerade kürzlich für ein Postulat "Schutz der direkten Demokratie", aber die grosse Gefahr für unsere Demokratie, für den Volkswillen, bildet doch nicht das Bundesgericht, die grosse Gefahr, die grosse Einschränkung der Souveränität des Volkes in unserem Lande bildet die wachsende Gewalt des Kapitals. Hier ist die demokratische Auseinandersetzung geboten.

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