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Hofmann Urs · Nationalrat · 2007-06-07

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Stellen Sie sich vor, Ihr Grundstück, auf dem Sie ein Einfamilienhaus bauen wollen, wird von der Gemeindeversammlung als einziges im Quartier nicht eingezont. Oder eine Gemeinde vergibt einen Baumeisterauftrag dem Konkurrenten, obwohl er viel teurer offeriert hat. Per Einschreiben wird Ihnen der Entscheid übermittelt: nicht eingezont, Angebot abgelehnt, Entscheid endgültig, keine Begründung! Niemand von Ihnen würde sich das gefallen lassen, und zwar zu Recht. "Willkür", "Skandal", "Mauschelei", würde geschrieen. Man würde sich in früheren Jahrhunderten wähnen, wo der Vogt entschieden hat, oder in einer Bananenrepublik, und zwar, wie das Beispiel der Ortsplanung zeigt, auch dann, wenn ein solcher Entscheid von einer Gemeindeversammlung oder einer demokratisch gewählten Gemeindebehörde ausginge.

Sie haben natürlich Recht: Die Erteilung des Bürgerrechtes ist nicht das Gleiche wie eine Einzonung oder eine Auftragsvergabe, vor allem deshalb nicht, weil es für den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin bei der Einbürgerung um einen weit wichtigeren Entscheid geht als bei den genannten Beispielen oder bei behördlichen Bewilligungen. Die Frage, zu welchem Staat wir gehören, wo wir unsere politischen Rechte ausüben können, ist nichts Nebensächliches. Die Staatsangehörigkeit ist vielmehr ein zentraler Bestandteil der Persönlichkeit eines jeden von uns. Gerade deshalb hat bei Einbürgerungen Willkür, von wem sie auch immer ausgeht, nichts zu suchen.

Wir können stolz darauf sein, in einem direktdemokratischen Staat zu leben, in dem das Volk so viel zu sagen hat wie kaum anderswo auf der Welt. Und wir können ebenso stolz darauf sein, in einem Rechtsstaat zu leben, in welchem sich der Einzelne bei Entscheiden, die ihn ganz persönlich, unmittelbar betreffen, nicht einem intransparenten Verfahren oder gar der Tageslaune Dritter ausgesetzt sieht. Im Rechtsstaat haben alle Anspruch darauf, korrekt und rechtsgleich behandelt zu werden, wie es sich für einen Menschen gehört, und nicht als Objekt staatlicher Willkür. Demokratie und Rechtsstaat sind einander deshalb zu Recht nicht über- und untergeordnet, sondern gleichgestellt. Die Bundesverfassung basiert auf beidem: auf Demokratie und auf Rechtsstaatlichkeit. Wer den fundamentalen Wert rechtsstaatlicher Grundsätze, zu denen insbesondere der Anspruch auf eine Begründung staatlicher Entscheide gehört, wie aber auch die Möglichkeit, sich gegen Willkürakte gerichtlich zur Wehr zu setzen, negiert, sägt mutwillig an einem Pfeiler unserer verfassungsmässigen Ordnung.

Mir graut vor einer Schweiz ohne direkte Demokratie. Mir graut aber ebenso vor einer Volksherrschaft ohne rechtsstaatliche Schranken. Auch das, Herr Freysinger, ist Totalitarismus.

Es ist deshalb im demokratischen Rechtsstaat eine vornehme Aufgabe der Parteien, ungeachtet der Möglichkeiten, die die Bundesverfassung für die Volksrechte in inhaltlicher Hinsicht offenhalten mag, bei ihren politischen Forderungen die verfassungsmässigen Grundprinzipien zu respektieren. Nicht alles, was Gegenstand einer Volksinitiative sein kann, lässt sich auch rechtfertigen. Mit ihrer Einbürgerungs-Initiative hat die SVP die Grenze des rechtsstaatlich zwingend Gebotenen, wie sie auch vom Bundesgericht gezogen wurde, überschritten. Der Inhalt ist nicht nur von der Sache her verfehlt, sondern steht im Widerspruch zu elementaren Grundsätzen und zum Geist unserer Verfassung. Wer zum Rechtsstaat steht, wer sich gegen Totalitarismus wehrt, muss diese Initiative ablehnen. Gerade wer die Freiheitsrechte der Einzelnen in unserem Staat schützen will, muss Ja sagen zum rechtsstaatlichen Schutz des Einzelnen vor staatlicher Willkür, von wem immer sie auch ausgeht. Gerade für all jene, die wo immer möglich das Öffentliche zugunsten des Privaten zurückdrängen und der wirtschaftlichen Freiheit des Einzelnen möglichst keine Schranke setzen wollen, muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass jede Person, ob schweizerischer oder ausländischer Nationalität, Anspruch auf eine rechtsgleiche Behandlung und ein korrektes Verfahren besitzt, nicht nur, wenn es wie bei der Ortsplanung die Eigentumsgarantie betrifft und die Eigentumsgarantie Schranke der demokratischen Willensbildung bildet, sondern auch bei der Verleihung des schweizerischen Bürgerrechtes.

Die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas gewährleistet diesen minimalen rechtsstaatlichen Standard. Sie gibt Anspruch auf Begründung und sichert den Rechtsschutz. Sie weist damit in die richtige Richtung.

Ich bitte Sie, ihr zuzustimmen.

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