Lexipedia

Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2007-06-07

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Unser Einbürgerungsverfahren ist kein Vorgang in einem rechtsfreien Raum. Man soll nicht so tun, als ob den Ausländerinnen und Ausländern das Schweizer Bürgerrecht auf dem Jahrmarkt nachgeworfen würde. "Auch wenn kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, muss die zuständige Behörde die einschlägigen Verfahrensbestimmungen und den Anspruch der Bewerber auf möglichste Wahrung ihres Persönlichkeitsrechts, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, beachten; sie darf weder willkürlich noch diskriminierend entscheiden. Sie muss ihr Ermessen - auch wenn es sehr weit ist - pflichtgemäss, nach Sinn und Zweck der Bürgerrechtsgesetzgebung ausüben. Es handelt sich somit materiell um einen Akt der Rechtsanwendung." Das ist die entscheidende Aussage aus dem Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2003. Dieser Entscheid ist zu respektieren. Er bedeutet eine Balance zwischen dem Recht der Stimmenden auf eine vollständige Information und dem Recht der Gesuchstellenden auf Schutz ihrer Privatsphäre.

Bei einem Urnenentscheid - beispielsweise in der Stadt Zürich - müssten schützenswerte Daten der Bewerbenden über Einkommen, Vermögen, Ausbildung, Tätigkeit, Sprachkenntnisse, Familienverhältnisse, Freizeitgestaltung, Leumund zehntausendfach vervielfältigt und an alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt verteilt werden. Dies wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre der einbürgerungswilligen Personen. Aus diesem Grund bin ich davon überzeugt, dass die vorliegende Volksinitiative für ungültig erklärt werden muss.

Zu dieser Erkenntnis führt mich auch die praktische Erfahrung als Präsident der Bürgerrechtskommission im Kanton Schwyz in den letzten zehn Jahren. Nachdem unzählige Versuche zu einer Änderung der Bürgerrechtsgesetzgebung gescheitert waren, musste die Regierung meines Heimatkantons nach dem Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2003 diese Gesetzgebung in einer Übergangsverordnung regeln. Vorher wurden im Kanton Schwyz Hunderte von Gesuchen ohne einsichtigen Grund an der Urne abgelehnt. Es gab Gesuchstellende, die viermal antraten und denen die Einbürgerung bei den Urnenabstimmungen ohne transparente Begründung immer wieder verweigert wurde. Im Jahr 2003 gab [PAGE 750] es sogar ein Einbürgerungsmoratorium. Eine Beschwerde gegen diese regierungsrätliche Übergangsverordnung musste zuerst vom Bundesgericht behandelt werden. Die Beschwerde wurde aber abgewiesen.

Kommen wir zur heutigen Zeit: Seit dem Jahr 2005 läuft das Einbürgerungsverfahren in Anlehnung an die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas. In den grösseren Gemeinden werden die Gesuchstellenden von einer Kommission geprüft. Der Gemeinderat stellt dann Antrag, und die Gemeindeversammlung kann über begründete Anträge abstimmen. Anträge aus der Gemeindeversammlung können von den Bürgerinnen und Bürgern also urdemokratisch - ich betone noch einmal: urdemokratisch - diskutiert werden. Am Schluss entscheidet das Stimmvolk. Hier passiert nun Erstaunliches: Es gibt Gesuche, die von der Kommission negativ beurteilt werden und zu denen der Gemeinderat einen ablehnenden Antrag stellt; aber an der Gemeindeversammlung entscheidet die Mehrheit gegen die Kommission und den Gemeinderat. Es gibt natürlich auch das Umgekehrte. Jetzt sieht es sogar für den Gemeindepräsidenten der Gemeinde Schwyz, ein SVP-Mitglied, anders aus. Er spricht sich öffentlich dafür aus, dass das Bürgerrecht abschliessend vom Gemeinderat erteilt werden muss, also ein klassischer administrativer Akt.

Meine Schlussfolgerung daraus: Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas ist demokratisch. Das zeigt die Praxis. In Schwyz als Vorreitergemeinde entscheidet eine aus Bürgerinnen und Bürgern jeder politischen Couleur zusammengesetzte Kommission über die Einbürgerungsgesuche. Der Gemeinderat stellt Antrag, und die Gemeindeversammlung entscheidet abschliessend. Es handelt sich hier also um einen demokratischen Bürgerakt, und dieser ist in der Zwischenzeit bei den Bürgerinnen und Bürgern breit akzeptiert.

Ich bitte Sie, die Volksinitiative für ungültig zu erklären und der Änderung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes zuzustimmen.