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Schibli Ernst · Nationalrat · 2007-06-07

Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07

Wortprotokoll

Die direkte Demokratie verschafft den Stimmberechtigten unseres Landes vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten bei demokratischen Entscheidungsprozessen und gibt den Kantonen und Gemeinden die nötigen Kompetenzen. Die Prinzipien des Föderalismus, der Subsidiarität und der Selbstverantwortung sind unseren Gemeinwesen eigen. Die Gerichte sind nun leider daran, sich immer mehr in politische Angelegenheiten einzumischen und somit die Grundsätze der direkten Demokratie zu unterlaufen und einzuschränken. Dieses Verhalten ist unverständlich, nicht tolerierbar und auch unverantwortlich. Einbürgerungen dürfen nicht zum Verwaltungsakt degradiert werden, sondern sie sind dem direktdemokratischen Entscheidungsprozess zu überlassen. Denn wer Schweizerin oder Schweizer werden soll, das müssen die Stimmberechtigten ohne Maulkorb selber bestimmen können - dies umso mehr, als die überdurchschnittlich hohe Zahl von ausländischen Straffälligen in unserem Land administrativ und finanziell zu einer starken Belastung geworden ist.

Wichtig ist aber auch, dass nicht nur eingebürgert, sondern bei entsprechend schlechtem Verhalten auch ausgebürgert werden kann. Die Schweizer Staatsbürgerschaft darf kein Freipass für inakzeptables Verhalten werden, sondern sie verpflichtet zur Respektierung unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung, zur Integration und zur Selbstverantwortung. Darum ist eine Einbürgerung auf Probe für die Zukunft der einzige Weg, um den Missbrauch des Schweizer Bürgerrechtes zu bekämpfen. Bei der Begehung von schweren Straftaten, insbesondere bei schweren Gewaltverbrechen, müssen Eingebürgerte auch wieder zwingend ausgebürgert werden können. Diese Massnahme soll bei Eingebürgerten greifen, die eine Straftat innerhalb von fünf Jahren nach der Einbürgerung begangen haben, und bei jugendlichen Eingebürgerten soll sie fünf Jahre nach dem Erreichen der Volljährigkeit gelten. Diese Massnahme kann nur bei Personen angewendet werden, die zum Zeitpunkt des Delikts Doppelbürger waren.

Nach internationalem Recht kann nicht ausgebürgert werden, wer nur eine Staatsbürgerschaft besitzt. Die SVP-Fraktion hat dazu die parlamentarische Initiative 06.486, "Entzug des Schweizer Bürgerrechtes", eingereicht, aber bereits heute ist im Bürgerrechtsgesetz, in Artikel 48, die Möglichkeit des Bürgerrechtsentzuges festgehalten: "Das Bundesamt kann mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einem Doppelbürger das Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen, wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist." Der Artikel kam jedoch noch nie zur Anwendung, obwohl gerade bei kürzlich eingebürgerten Mördern oder Vergewaltigern, die heute leider keine Einzelfälle mehr darstellen, der Bürgerrechtsentzug ausser Frage stehen sollte. Die SVP setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass der Entzug des Schweizer Bürgerrechtes bei schweren Delikten obligatorisch durchgeführt werden muss. Dazu ist der Rechtsstaat auch verpflichtet und die direkte Demokratie legitimiert.

Einbürgerungen sind in einem Land mit einem Ausländeranteil von etwa 22 Prozent eine sensible, anspruchsvolle und staatstragende Angelegenheit und dürfen deshalb sicher auch differenziert betrachtet werden. Sie müssen deshalb auf der direktdemokratischen Ebene, also beim Volk, angesiedelt und belassen werden. Eine Degradierung zum Verwaltungsakt ist eine massive Beschneidung der Volksrechte, vermindert die Transparenz und beeinflusst die Entwicklung unserer Gesellschaft und unseres Landes negativ.

Ich bitte Sie deshalb, den Respekt vor dem Volk und der direkten Demokratie zu wahren und die Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" dem Souverän zur Annahme zu empfehlen.