Lexipedia

Maurer Ueli · Nationalrat · 2007-06-07

Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07

Wortprotokoll

Bei unserer Einbürgerungs-Initiative entscheiden Sie nicht über die Frage, wer in Zukunft eingebürgert werden soll - es ist etwas dieser Eindruck entstanden -, sondern mit der Initiative soll festgelegt werden, wer in Zukunft über Einbürgerungen zu entscheiden hat. Es stellt sich also die enorm wichtige Frage - hier stehen wir -, ob die Einbürgerung eine politische Angelegenheit oder ein Verwaltungsakt ist. Diese Frage steht nach dem Bundesgerichtsurteil im Vordergrund.

Wenn wir die Geschichte unserer Initiative ansehen, stellen wir fest, dass wir sie nach dem erwähnten Bundesgerichtsentscheid eingereicht haben. Nach unserem Demokratieverständnis war die Einbürgerung immer ein politischer Entscheid. Das Bundesgericht hat dies nun infrage gestellt. In der Geschichte war es ein politischer Entscheid; es gibt zwei wesentliche Merkmale: Erstens ist es Tradition und war es immer so, dass letztlich die Gemeinde - also die kleinstmögliche politische Zelle - über die Einbürgerung entscheidet. Das hat seinen Grund, denn wenn die Gemeinde entscheiden muss, gibt man ihr auch diese politische Bedeutung: Entscheiden sollen diejenigen, welche die Personen kennen, die eingebürgert werden sollen. Damit kommt zum Ausdruck, dass es nicht um irgendeinen Verwaltungsakt geht, sondern um einen politischen Entscheid, weil die Bürger einer Gemeinde entscheiden, ob sie die Leute ins Bürgerrecht aufnehmen können bzw. wollen. Das ist eine der Richtlinien, die ganz klar darauf hindeuten, dass es immer ein politischer Entscheid war.

Ein zweiter Grund findet sich in der Bundesverfassung. Die Frage des Bürgerrechtes ist nicht unter den Grundrechten abgehandelt. Es geht also nicht darum, dass man sagen kann, die Einbürgerung sei ein Grundrecht unseres Staates, sondern die Einbürgerungsfrage ist ganz bewusst unter dem Bürgerrecht abgehandelt, also unter den politischen Rechten und nicht unter den Grundrechten. Diese zwei Indizien, die traditionell sind, sind klare Hinweise darauf, dass in der Geschichte die Einbürgerung immer ein politischer Entscheid war.

Das Bundesgericht hat diese Frage auf den Kopf gestellt. Es hat in seinem Entscheid ein Verbot der Urnenabstimmung festgelegt und damit festgelegt, dass der Entscheid der Einbürgerung begründet werden muss. Es hat damit auch die Beschwerdemöglichkeit geschaffen. Das Bundesgericht hat damit die Frage des politischen Entscheides auf den Kopf [PAGE 733] gestellt, und dies, obwohl der Bevölkerung bei der Revision der Bundesverfassung versichert wurde, dass mit der neuen Bundesverfassung materiell keine Änderung stattfinden würde. Sie erinnern sich auch, dass sich Herr alt Bundesrat Koller, eigentlich der Vater dieser Verfassungsrevision, über das Bundesgerichtsurteil erstaunt gezeigt hat; er hat zum Ausdruck gebracht, dass es eigentlich nicht die Absicht dieser Totalrevision war, dass der gleiche Text nun anders interpretiert werden kann.

Aber wir haben jetzt diesen Entscheid des Bundesgerichtes, der aus dem politischen Entscheid des Volkes einen Verwaltungsentscheid gemacht hat. Deshalb ist aus unserer Sicht die Verfassung so festzuschreiben, dass der politische Entscheid auch in Zukunft garantiert werden kann. Ein politischer Entscheid des Souveräns, des Volkes, ist ja in unserem Land dadurch gekennzeichnet, dass er keine Begründung braucht und es dagegen keine Beschwerdemöglichkeit gibt. Ein politischer Entscheid ist ja beispielsweise unsere Wahl im Oktober dieses Jahres. Auch hier ist es ein politischer Entscheid. Es gibt keine Begründung. Wenn Sie nicht gewählt werden, muss niemand begründen, weshalb er Sie nicht gewählt hat. Sie haben keine Beschwerdemöglichkeit, wenn Sie nicht gewählt werden. Das ist das Merkmal eines politischen Entscheides.

Die Einbürgerung ist ein politischer Entscheid. Wir entscheiden, wen wir an der Weiterentwicklung unseres Rechtes teilhaben lassen wollen, wen wir nicht teilhaben lassen wollen. Damit ist das kein Verwaltungsakt. Das Bürgerrecht ist kein Grundrecht, sondern es gibt eine politische Willensäusserung, die negativ oder positiv sein kann. Diese Willensäusserung muss traditionellerweise nicht begründet werden.

Hier sehen Sie auch: Dieses Bundesgerichtsurteil stellt nicht nur in der Frage der Einbürgerung unsere Demokratie etwas auf den Kopf; vielmehr stellen wir, wenn wir dieser Linie des Bundesgerichtes folgen, ganz viele andere Entscheide auch infrage. Letztlich stellen wir die Souveränität des Volkes infrage. Aber der Souverän soll endgültig entscheiden und seinen Entscheid nicht begründen müssen. Das ist der Unterschied zwischen unserer Initiative und dem Bundesgerichtsurteil.

Zur parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas: Sie wird quasi als Gegenvorschlag zu unserer Initiative gehandelt. Herr Pfisterer will zwar mit seiner parlamentarischen Initiative das Verbot der Urnenabstimmung aufheben, aber mit der Initiative soll die Möglichkeit der Beschwerde geschaffen werden. Damit ist sie nicht auf der traditionellen Linie. Denn gegen einen Entscheid des Souveräns kann es per definitionem eigentlich keine Beschwerdemöglichkeit geben. Entweder entscheidet das Volk endgültig, und dann ist damit eine gewisse Willkür, wie immer bei politischen Entscheiden, in Kauf zu nehmen. Oder dann müssen wir die Beschwerdemöglichkeit gegen Volksentscheide fast generell einführen. Damit würden wir die direkte Demokratie und den Souverän infrage stellen.

Mit unserer Initiative soll festgehalten werden, wer entscheidet. Die Gemeinde soll bestimmen, wer über die Anträge auf das Bürgerrecht entscheidet. Dieser Entscheid soll endgültig sein.

Ich bitte Sie, bei Ihren Überlegungen nicht den "Anti-SVP-Reflex" spielen zu lassen, sondern den Respekt vor der Demokratie und den Respekt vor dem Souverän. Denn es gehört zu unserem Staatsverständnis, dass der Souverän, das Volk, abschliessend entscheiden kann, dass das Volk seinen Entscheid nicht begründen muss und dass es gegen Volksentscheide keine Beschwerdemöglichkeit gibt. Wir kehren mit unserer Initiative zur jahrhundertealten Tradition unseres Landes bei Einbürgerungen zurück. Es gebührt sich so, denn unser Staat ist auf dem Respekt vor dem Souverän, der abschliessend entscheidet, aufgebaut.

In diesem Sinne bitte ich Sie, unsere Initiative zu unterstützen.