Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-06-07
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-06-07
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen beantragt Ihnen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, falls sie für gültig erklärt wird. Für uns Grüne ist klar, dass die Initiative ihr Ziel nicht erreichen wird, weil sie es nicht erreichen kann. Die durch die Initiative bekämpften Rechtsgrundsätze gelten so oder so. Demokratie kann vieles, aber nicht alles. Die Schweiz ist eine Demokratie, und sie ist ein Rechtsstaat. Mit der Initiative will man in der Einbürgerungsfrage den demokratischen Aspekt verabsolutieren, aber das widerspricht unseren Rechtsgrundlagen.
Mit der Initiative will man im Wesentlichen die Bundesgerichtsentscheide von 2003 zur Einbürgerungsfrage rückgängig machen. Damals hat das Bundesgericht Einbürgerungsentscheide in der Gemeinde Emmen als diskriminierend eingestuft und eine Stadtzürcher Volksinitiative für ungültig erklärt. Es handelte sich bei diesen Entscheiden nicht um eine Praxisänderung des Gerichtes, auch wenn es vom Bundesrat und von anderen wiederholt so dargestellt wurde. Es gibt in dieser Frage gar keine früheren Bundesgerichtsentscheide, also kann das Gericht die Praxis nicht geändert haben.
Aufgabe der Gerichte ist es, Gesetze auszulegen, soweit sie ausgelegt werden müssen. Das hat das Bundesgericht mit dem Urteil vom 9. Juni 2003 zur Frage der Rechtsnatur von Einbürgerungsentscheiden erstmals getan. Es hat festgestellt, dass das Einbürgerungsverfahren materiell ein Akt der Rechtsanwendung und nicht ein politischer Akt sei. [PAGE 737] Gesuchstellern stehen demzufolge die Verfahrensgarantien zu, sie haben Anspruch auf rechtliches Gehör, was wiederum eine Begründungspflicht bedingt. Weiter hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei einem Einbürgerungsentscheid als Gemeindeorgan handeln und somit eine staatliche Verwaltungsaufgabe wahrnehmen. Damit sind sie an die Grundrechte gebunden, und es gilt z. B. das Diskriminierungsverbot. Diese Auslegung teilen wir Grünen vollumfänglich.
Die Demokratie hat in diesem Zusammenhang vor allem den Auftrag, den Rahmen zu bestimmen und festzulegen, welchen Kriterien eine Einbürgerung zu folgen hat. Dies erfolgt im Bürgerrechtsgesetz, das dem Referendum untersteht. Das erachten wir als richtig, und eine andere Organisation des Einbürgerungswesens ist in unseren Augen nicht sachgerecht.
Die Initiative selbst - da wende ich mich im Speziellen an Herrn Maurer - stellt eine Reihe demokratischer Entscheide infrage. So fanden in den vergangenen Jahren in diversen Kantonen, z. B. in Luzern, Zürich, Bern und in anderen Kantonen, Volksabstimmungen zur Frage der Einbürgerung statt. Deren Ergebnisse werden ausgehebelt, wenn die kantonalen Bestimmungen nicht mit jenen der Initiative übereinstimmen.
Soweit wir das Ganze überblicken, gilt das, was die Initianten wollen, in keinem einzigen Kanton. Die Initianten wollen den Gemeindebeschluss über jedes andere Recht setzen, über jenes der Kantone, alle ihre Erlasse würden hinfällig. Nach Absicht der Initianten könnte jede Gemeinde entscheiden, wie sie möchte: Es gäbe gar keine gemeinsamen Kriterien mehr, keine Möglichkeit zu einheitlicher Rechtsanwendung, nur noch rein politische Entscheide; der Willkür wäre Tür und Tor geöffnet. Das lehnen wir Grünen ab. Wir sind aber auch überzeugt, dass das gar nicht geht. Die Initiative ist nicht durchführbar, weil sie verpflichtendem Recht widerspricht.
Zur parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas: Wir Grünen lehnen diese Initiative ab. Sie versucht den Einbürgerungsentscheid sowohl als politischen wie als Verwaltungsakt zu qualifizieren. Wir halten dies nicht für angezeigt. Wir sind für klare Verhältnisse, rechtlich und politisch - im Interesse der Gesuchsteller, der Behörden und der Bevölkerung, aber auch vis-à-vis der hängigen Volksinitiative. Bedenken Sie: Die Gemeinde Emmen hat die Einbürgerungen an der Urne abgeschafft und diese Aufgabe mittlerweile an eine Kommission delegiert. Es würde seltsam anmuten, heute in einer Weise gesetzgeberisch tätig zu werden, die uns in die Zeit vor den Entscheiden des Bundesgerichtes zurückführen könnte.
Wir halten auch Einbürgerungsentscheide an der Gemeindeversammlung für nicht opportun. Wir lehnen Verhandlungen über Personen in aller Öffentlichkeit ab, aus grundsätzlichen, aber auch aus spezifischen Gründen. Gemeindeversammlungen sind manchmal unberechenbar; sie sind Stimmungen unterworfen und die Ergebnisse in der Folge entsprechend inkohärent. Der Schutz der Persönlichkeitssphäre ist zu wenig gewährleistet.
Wenn das Bundesgericht jetzt - nach all den Wirbeln in den Medien, in der Politik und in der Gesellschaft - noch einmal urteilen müsste, würde es wieder genau gleich entscheiden, genau gleich entscheiden müssen. Das liegt daran, dass das Bundesgericht nicht in einem rechtsfreien Raum agiert, sondern aufgrund des geltenden Rechts entscheidet.
Bei allem Respekt vor der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas: Sie zielt darauf ab, dass eine Einbürgerung auch ein politischer Akt ist. Diese Zwitterstellung ist ihr Verhängnis, deshalb ist sie in der vorberatenden Kommission gescheitert. Wir Grünen sind für faire Einbürgerungsverfahren. Das bietet das Verwaltungsverfahren. Dort sind eine gründliche Abklärung, eine qualifizierte Begründung im Ablehnungsfall, der Ausschluss von Diskriminierungen gewährleistet. Zudem ist die Möglichkeit für ein faires Verfahren gegeben, wenn Rechtsgrundsätze verletzt worden sein sollten. Das entspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Stimmberechtigten können im Rahmen der Gesetzgebung Einfluss nehmen. In diesem Sinne gehören für uns Rechtsstaat und Demokratie zusammen.
Wir beantragen Ihnen, auf die parlamentarische Initiative Pfisterer nicht einzutreten.