Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-11
Wortprotokoll
Diese Pachtzinskontrolle ist eigentlich die wichtigste Änderung, die wir Ihnen mit der Revision des Pachtrechtes vorschlagen. Es geht um die Frage: Wie viel Staat braucht es tatsächlich für den Abschluss eines Pachtvertrages? Muss der Pachtzins in jedem Fall vorgängig kontrolliert werden? Oder können wir diese Kontrolle auf landwirtschaftliche Gewerbe beschränken, wie es der Bundesrat Ihnen vorschlägt?
Heute ist es tatsächlich so, dass jeder Vertrag der Pachtzinskontrolle untersteht, also auch Verträge für Einzelgrundstücke. Wir sind der Ansicht, das ist heute überholt. Wo braucht es den Schutz wirklich? Den Schutz braucht es für landwirtschaftliche Gewerbe, wenn also nicht nur das Haus, das die Bauernfamilie bewohnt, sondern der ganze Betrieb zur Debatte steht. Hier geht es um grosse Interessen, und hier will der Bundesrat das heutige Regime der behördlichen Kontrolle weiterführen. Was wir aber aufheben wollen, wie der Ständerat und wie die Mehrheit Ihrer Kommission, ist die staatliche Kontrolle für Einzelgrundstücke. Obwohl wir im Mietrecht den Schutz hochhalten, kennen wir dort keine staatliche Kontrolle bei der Erstellung eines Vertrages. Wir eröffnen nur im Falle von missbräuchlichen Mietzinsen die Möglichkeit einer staatlichen Kontrolle.
Die Einsprachemöglichkeit für Einzelgrundstücke möchten wir abschaffen, nicht aber die generelle staatliche Kontrolle für den Abschluss eines Gewerbepachtvertrages. Ich bin überzeugt, dass das erstens dem Markt entspricht; dass das zweitens einen administrativen Aufwand aufhebt, der unnötig ist; und dass drittens der Schutz durch die Kontrolle, die wir für landwirtschaftliche Gewerbe beibehalten, nach wie vor genügend gross ist, um den Zweck des Gesetzes zu erfüllen. Nur wenige Kantone nutzen die Einsprachemöglichkeit systematisch. Also haben wir auch von den Erfahrungen her die Rückmeldung, dass offenbar wegen des Vollzuges eine derart umfassende Pachtzinskontrolle gar nicht mehr gefragt ist.
Es ist darauf hingewiesen worden: Ein grosser Teil der Verpächter sind öffentlich-rechtliche Korporationen, Gemeinden usw. Von denen erwarte ich nicht missbräuchliche Pachtzinse, sondern von denen erwarte ich, dass sie wissen, wie der Pachtzins korrekt angesetzt werden kann. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir mit dieser Regelung am Markt eine korrekte Behandlung durch die Verpächter erreichen. Wir werden dem Schutzgedanken dort gerecht, wo er nötig ist, nämlich bei den landwirtschaftlichen Gewerben. Wir merzen aber mit dieser Neuregelung auch eine Ungleichbehandlung der Landwirte aus, die heute besteht, weil effektiv diejenigen Verpächter, die sich an die Vorschriften halten, diskriminiert werden. Einen Kostenanstieg gäbe es nur dort, wo diese Minderheit - vor allem eben die öffentliche Hand - Zinsen erhöhen würde. Da gehe ich nicht davon aus, dass die öffentliche Hand hier bisher zu grosszügig war, sondern sie hat mit Sicherheit heute und auch morgen ein Interesse an fairen, bezahlbaren Pachtzinsen.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.