Triponez Pierre · Nationalrat · 2007-06-11
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Unser Rat hat am 14. März dieses Jahres mit 128 gegen 22 Stimmen bei 4 Enthaltungen - also überdeutlich - beschlossen, nahrungsmittelverarbeitende gewerbliche Kleinstbetriebe bei Investitionskrediten und Beiträgen den bäuerlichen Verarbeitungsbetrieben flächendeckend in der ganzen Schweiz gleichzustellen. Konkret geht es hier um Mikrounternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 4 Millionen Franken; im Vordergrund stehen vor allem Käsereien.
Der Ständerat hat nun im Juni diesem Anliegen grundsätzlich zugestimmt und in Artikel 93 Absatz 1 einen Buchstaben d formuliert. Allerdings hat er mit einer relativ knappen Mehrheit von 24 zu 19 Stimmen einer Variante den Vorzug gegeben, welche die vorgesehenen Massnahmen auf das Berggebiet beschränken will. Folgende vier Argumente sprechen aber für unseren ursprünglichen Entscheid und einen flächendeckenden, die ganze Schweiz umfassenden Geltungsbereich:
1. Die Lösung des Ständerates hätte Ungleichbehandlungen zur Folge. Ein Beispiel: Die Käserei Kolly im freiburgischen Le Mouret liegt ausserhalb des Berggebietes. Sie sammelt und verarbeitet aber Milch von Lieferanten, die sich teilweise sogar in der Bergzone II befinden. Die Familie Kolly erhält aber nach dem Entscheid des Ständerates keine Investitionskredite, weil die Molkerei selber nicht in dieser Zone liegt. Wenige Kilometer weiter westlich, links und rechts der Autobahn von Bulle nach Châtel-Saint-Denis, liegen dagegen andere Käsereien, welche die Milch in der Ebene sammeln und Glück haben, weil sie selber in der Bergzone I liegen und deshalb trotzdem Investitionskredite erhalten können.
2. Die wirtschaftlichen Strukturen bzw. die wirtschaftliche Situation in den Berggebieten - ich denke vor allem an gut entwickelte Tourismusorte - ist vielfach besser als in abgelegenen ländlichen Gebieten in der voralpinen Hügelzone oder im Talgebiet mit wenig Entwicklungsperspektiven.
3. In der Europäischen Union werden Investitionshilfen für die Verarbeitung und Vermarktung von Nahrungsmitteln in vielfältiger Weise gewährt, und zwar unabhängig von Berg- oder Tallage. Für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Lebensmittelwirtschaft ist es von Bedeutung, dass diese in den immer offeneren Märkten nicht schlechter gestellt ist als ihre Konkurrenz. Seit dem 1. Juni dieses Jahres gilt bekanntlich für Käse der Freihandel mit der EU.
4. Ich möchte daran erinnern, dass im Talgebiet generell nur Investitionskredite, also keine Subventionen, ausgerichtet werden. Das Geld muss zurückbezahlt werden. Zudem werden solche Kredite an strenge Bedingungen geknüpft, die den Strukturwandel sicherlich nicht aufhalten. Die Zahl der Kleinkäsereien in diesem Lande ist übrigens in den letzten sieben Jahren von 1200 auf 600 zurückgegangen, also halbiert worden.
Es geht hier um ein für die gewerbliche Lebensmittelverarbeitung wichtiges Anliegen. Ich bitte Sie deshalb, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Dieser liegt voll und ganz auf der Linie, die wir hier im März mit grosser Mehrheit beschlossen haben.