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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2000-11-27

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-27

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion stellt mit Befriedigung fest, dass sich eine Trendwende zu gesunderen Bundesfinanzen abzeichnet. Es ist aber mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, dass diese raschere und bessere Entwicklung nicht ausschliesslich das Verdienst des Parlamentes, des Bundesrates und der Verwaltung ist. Wohl beginnen unsere früheren Beschlüsse zu greifen - insbesondere die Sparmassnahmen 1998 -, doch ganz massgeblich hat auch die in diesem Mass unerwartet gute Wirtschaftslage zu den Fortschritten beigetragen. Es liegt nun an uns, in unserer Gesetzgebungswut Zurückhaltung zu üben und der Wirtschaft nicht die gute Laune zu verderben; die gute Laune, die eben diesen Ertrag generiert. Denn immerhin wird für das Jahr 2001 eine Zunahme der Gesamteinnahmen des Bundes um 7,5 Prozent oder 3,4 Milliarden Franken budgetiert, davon rund 1,9 Milliarden Franken von der direkten Bundessteuer und hier wiederum der Hauptanteil von der Wirtschaft, von den juristischen Personen.

Dieser erfreulichen Entwicklung auf der Einnahmenseite steht aber leider die Tatsache gegenüber, dass auch bei einer Neutralisierung der Kantonsanteile an den Bundessteuern ein Ausgabenwachstum von 3,4 Prozent zu verzeichnen ist, also ein Prozentsatz nur knapp unter dem prognostizierten Wirtschaftswachstum von 3,75 Prozent.

Ich bitte Sie, diese Tatsache bei der Behandlung von Budgetanträgen zu bedenken, die über die Anträge des Bundesrates hinausgehen. Deshalb rufe ich in Erinnerung: Wesentliche Steigerungen erfahren die Ausgaben in den Bereichen Finanzen, soziale Wohlfahrt, Verkehr, Bildung und Grundlagenforschung, wogegen bei den Beziehungen zum Ausland, bei der Landesverteidigung und bei der Landwirtschaft Rückgänge zu verzeichnen sind. Es verdient deshalb keine Schelte, Kollegin Fässler, wer auch ein gutes Budget, sei es in der Kommission, sei es im Rat, hinterfragt. Verbesserungen sind immer möglich, die Kommissionsberatungen haben es gezeigt.

Erinnert sei auch an Folgendes: Die Finanzrechnung mit einem ausgeglichenen Ergebnis ist das eine, aber die Erfolgsrechnung mit einem massiven Aufwandüberschuss von fast 4 Milliarden Franken ist das andere. Dies bedeutet nämlich, dass der Bilanzfehlbetrag per 31. Dezember 2001 auf fast 79 Milliarden Franken anwachsen wird; 1990 betrug er noch ganze 17 Milliarden Franken. Wesentliche Gründe dafür sind Rückzahlungen des Fonds für die Arbeitslosenversicherung von 1,2 Milliarden Franken, die Sanierung von Altlasten bei Pensionskasse und Ruag von 1,8 Milliarden Franken und Wertberichtigungen bei Darlehen und Beteiligungen. In Anbetracht des also doch recht labilen Gleichgewichtes und der Zusammenhänge von Sanierungspolitik, Budgetdisziplin und günstigem wirtschaftlichem Umfeld teilt die FDP-Fraktion die teilweise geäusserten Vorbehalte gegenüber dem Finanzplan 2002-2004, wie sie in der Kommissionsberatung zum Ausdruck gebracht wurden. Denn auch unter Berücksichtigung der Mechanismen zwischen Anstieg der Steuereinnahmen und Anstieg der Finanzausgaben, wegen dem Steueranteil der Kantone, befriedigt eine durchschnittliche Zunahme der Ausgaben um 4,3 Prozent bei einem durchschnittlichen Wachstum des BIP um 1,5 Prozent und einer Teuerung von 1,75 Prozent nicht.

Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb die Motionen der Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates. Sie verpflichten den Bundesrat, ein Budget 2002 und einen Finanzplan 2003-2005 vorzulegen, die - unter Ausklammerung des Demographieeinflusses auf die AHV/IV - eine merkliche Reduktion der Staatsquote aufzeigen sollen. Nicht nur der Bundesrat, sondern auch wir als Gesetzgeber, der den Bundesrat immer wieder zu neuen Aufgaben verpflichten will, bedürfen dieses klaren Fingerzeigs. Mit Blick auf die Motionen empfehlen wir Ihnen, den Finanzplan 2002-2004 in der vorliegenden Form zur Kenntnis zu nehmen.

Ein Wort zu den Personalfragen: Die FDP-Fraktion begrüsst die Lohnmassnahmen, die für 2001 mit einem Zuwachs von 2,5 Prozent eingestellt sind. Wohl erscheint ein Mehr von gegen 150 Millionen Franken als absolute Zahl sehr hoch. Aber erstens sind Anpassungen zum Teil überfällig und diesbezügliche frühere Versprechen einzuhalten, und zweitens kommt auch der Bund nicht darum herum, den Preis des Wirtschaftsbooms zu bezahlen, wenn er die von uns immer wieder gewünschten qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten und neu akquirieren will. Wir sind überzeugt, dass diese Lohnmassnahmen, zusammen mit dem neuen Bundespersonalgesetz, ihre Wirkung nicht verfehlen werden.

Mit Genugtuung und Erleichterung hat die FDP-Fraktion auch zur Kenntnis genommen, dass die leidige Geschichte der Pensionskasse bis Ende dieses Jahres aufgearbeitet sein wird. Soweit die allgemeinen Bemerkungen.

Zu den Ausgaben der einzelnen Departemente und zu einzelnen Anträgen werden meine Fraktionskollegin und Fraktionskollegen, die der jeweiligen Subkommission der Finanzkommission angehören, Stellung nehmen. Meinerseits noch Folgendes: Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement werden wir erstmals mit den finanziellen Konsequenzen der von uns mit grossem Mehr verabschiedeten Effizienzvorlage konfrontiert. Man kann sich nachträglich des Eindrucks nicht erwehren, dass wir, voll guten Willens, einmal mehr die Katze im Sack gekauft haben; denn insbesondere der mittlerweile errechnete Personalbedarf erscheint ausserordentlich: 2002-2004 brauchen wir 80 Personen für die Bundesanwaltschaft, 320 für die Bundeskriminalpolizei, 25 für das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt, total also 425 Personen - und dies bei angeblich zurückhaltenden Schätzungen.

Für 2001 wird ein erster Kredit von 16 Millionen Franken anbegehrt. Eine von der Kommission verlangte Vollkostenrechnung zeigt einen Bedarf, der ansteigt: von 90 Millionen Franken pro Jahr im Jahr 2004 auf 131 Millionen Franken pro Jahr im Jahr 2008.

Die FDP-Fraktion teilt deshalb die Meinung, dass die Zustimmung zu den jetzt beantragten 16 Millionen Franken für 2001 kein Freipass für weitere Jahre sein kann. Das Projekt ist unter anderem durch die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzdelegation eng zu begleiten, nötigenfalls zu stoppen oder zu beschränken. Die FDP-Fraktion stimmt denn auch der Kommissionsmotion zu, wonach zwei Drittel der den Kantonen durch den Bund abgenommenen Kosten in diesem Bereich abgegolten werden müssen.

"Die Geister, die ich rief" könnte man auch einem Nachtragskredit aus dem EJPD voranstellen, nämlich den 920 000 Franken für Frau Carla del Ponte als Chefanklägerin bei der Uno - 920 000 Franken, von denen im Übrigen zum Zeitpunkt des Kreditantrages bereits deren 600 000 ausgegeben waren. Unter anderem stellt ein Mietzins von 140 000 Franken pro Jahr für eine Vierzimmerwohnung in[PAGE 1231] Den Haag das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieses Einsatzes zusätzlich infrage. Wir kommen aber wohl nicht darum herum, in den sauren Apfel zu beissen und uns auch für künftige Budgets auf weitere namhafte Kredite gefasst zu machen.

An das EJPD haben wir im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 eine Kommissionsmotion (98.3523) überwiesen, die den Bundesrat verpflichtet, bis Mitte 1999 ein Massnahmenpaket vorzulegen, wonach im Asylbereich bis zum Jahr 2001 die Kosten maximal eine Milliarde Franken betragen dürfen. Wir haben in der Subkommission zur Kenntnis nehmen müssen, dass nach der Verabschiedung und Überweisung dieser Motion der Kosovo-Konflikt ausbrach, der dann zusätzlichen Bedarf generierte. Aber immerhin durften wir auch zur Kenntnis nehmen, dass ein gewisser Abbau zu verzeichnen ist und in diesem Bereich gegenüber den ursprünglichen Budgeteingaben weitere 90 Millionen Franken eingespart werden können.

Aus dem Finanzdepartement ist zu vermerken, dass das Nove-it-Projekt auf Kurs scheint: Die Leistungserbringer werden von über 75 Ämtern auf sieben Departemente reduziert, die Leistungsbezüger bezahlen die bezogenen Leistungen, was sich in entsprechenden Positionen im Budget zeigt. Wesentlich erscheint aber in diesem Zusammenhang die Aussage des Generalsekretärs des Finanzdepartementes, dass sich nämlich die Informatikausgaben nicht verringern werden. Einsparungen gibt es wohl bei den Kosten für einzelne Leistungen, doch werden diese Einsparungen für neue Bedürfnisse wie Wirksamkeit und Effizienz von Applikationen, E-Government usw. aufgewendet. Dazu passt auch die enorme Steigerung der Kosten von Büromatik und Bürobedarf; von einem papierlosen Zeitalter kann wahrlich nicht die Rede sein. Aber auch diesem Nachtragskredit von über 8 Millionen Franken stimmen wir zu.

Abschliessend danke ich im Namen der FDP-Fraktion dem Bundesrat und der Verwaltung für das ehrliche Bemühen und den grossen Einsatz, die gesteckten Haushaltziele zu erreichen. Nun ist die Reihe an uns, auch uns dazu zu bekennen.