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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2000-11-27

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-27

Wortprotokoll

Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Ratsseite nicht die gleichen Vorstellungen von einem Voranschlag hat wie die linke Seite; das ist ja klar. Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer letzten Sitzung intensiv mit dem Voranschlag 2001, dem Finanzplan für die Jahre 2002-2004, dem Nachtrag II zum Voranschlag 2000 und dem Geschäftsbericht und der Rechnung der Alkoholverwaltung 1999/2000 auseinander gesetzt, auch wenn die Unterlagen wegen der Zeitplanung in den beiden Finanzkommissionen relativ kurzfristig zur Verfügung standen.

Die SVP-Fraktion möchte sich die Redezeit, auch thematisch, etwas aufteilen. Nach einer allgemeinen Würdigung durch den Sprechenden wird sich Herr Kollege Theophil Pfister vor allem mit dem Finanzplan befassen und Hansjörg Walter mit verschiedenen Wirkungsfeldern in Budget und Finanzplan; er wird auch einen Blick in die Zukunft der Landwirtschaft werfen. Herr Kollege Weyeneth wird sich schliesslich mit den Nachtragskrediten und der Entwicklung der Fehlbilanz auseinander setzen. In der Detailberatung werden wir dann verschiedene Anträge einbringen; sie alle haben zum Ziel - und das ist auch die Aufgabe der Finanzkommission -, das Ausgabenwachstum in Grenzen zu halten.

Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört: Für das kommende Jahr kann Ihnen die Finanzkommission des Nationalrates einen Voranschlag vorlegen, welcher in der Finanzrechnung statt eines knappen Minus einen Überschuss von 71 Millionen Franken ausweist. Die in der Verfassung als "Haushaltziel 2001" verankerte Vorgabe, welche ein maximales Defizit von 980 Millionen Franken erlauben würde, wird damit um mehr als eine Milliarde Franken unterschritten. Dieses erfreuliche Ergebnis könnte dazu verleiten, Bravo zu sagen, die Hände in den Schoss zu legen und sich an der erfreulichen Entwicklung gütlich zu tun.

Wenn man aber einen zweiten Blick auf den Voranschlag wirft, erkennt man, dass das gute Ergebnis - nicht nur, aber vor allem - auf die positive Wirtschaftsentwicklung und auf Mehreinnahmen des Bundes im Umfang von 7,5 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2000 zurückzuführen ist. Hier kann der Bundesrat wahrscheinlich nichts dafür. Nimmt man neben dem Voranschlag auch noch den Finanzplan für die Jahre 2002 - 2004 etwas genauer unter die Lupe, stellt man Folgendes fest:

1. Das geplante Ausgabenwachstum des Bundes liegt nach wie vor deutlich über dem prognostizierten Wirtschaftswachstum. Solange dieses strukturelle Defizit auf die Dauer nicht abgebaut werden kann, ist die Welt noch nicht in Ordnung, was die Bundesfinanzen betrifft, Frau Fässler. Verlässlichkeit ist nämlich für einen Wirtschaftsstandort alles.

2. Der riesige Schuldenberg wird nur unwesentlich abgebaut; die Zinslast wird mit steigenden Zinsen die Staatsrechnung in Zukunft noch erheblich belasten. Ich komme darauf zurück.

3. Die Steuer- und Staatsquote, gemessen in Prozenten des BIP, wird in den kommenden vier Jahren nicht unter die geforderte Grenze von 10 Prozent gesenkt werden können. Im Gegenteil, der Finanzplan rechnet sogar mit einer Steigerung der Staatsquote.

Ich frage insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der bürgerlichen Fraktionen: Können wir mit einem solchen Voranschlag und einem solchen Finanzplan wirklich zufrieden sein? Die SVP-Fraktion ist es nicht. Können Sie sich erinnern, wie wir im vergangenen Herbst in bürgerlicher Zusammenarbeit den Bundesrat mit verschiedenen Vorstössen beauftragt haben, die Staats- und Steuerquote - beide sind in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu den übrigen europäischen Staaten überdurchschnittlich gewachsen - zu reduzieren und mittelfristig wieder unter die Marke von 10 Prozent zu senken?

Mit einem Finanzplan, wie ihn der Bundesrat für die Jahre 2002-2004 präsentiert, wird dieses Ziel sicher nicht zu erreichen sein. Im Gegenteil: Die Staatsquote wächst munter weiter, und im Jahr 2004 wird sie die 12-Prozent-Schwelle erreicht oder gar überschritten haben. Denken Sie auch daran, was geschieht, wenn sich das Wachstum der Wirtschaft wieder verlangsamt: Wir werden sofort wieder in den strukturellen Defiziten ertrinken. Da frage ich Sie: Können Sie solche Perspektiven mittragen?

Sie wissen, dass bei den Einnahmen kurzfristig kaum etwas verändert werden kann. Sie kommen einfach, wenn es der Wirtschaft gut geht, oder sie kommen nicht, wenn es ihr schlecht geht. Übrigens können wir auch bei den Ausgabenpositionen kurzfristig nicht sehr viel erreichen. Dennoch liegt es in der Natur der Sache und ist die Pflicht der Finanzkommission, dass sie sich insbesondere mit den Ausgaben zu befassen hat. Dabei haben wir folgende Feststellungen gemacht:

1. Auch wenn man gewohnt ist, Erfolgsrechnungen und Bilanzen anzuschauen, zu lesen und zu verstehen, kommt einem das heutige Rechnungsmodell des Bundes und des Voranschlags ab und zu vor wie ein Buch mit sieben Siegeln. Ein Vergleich ist sehr schwierig, weil immer wieder etwas verändert wird. Im Sinne einer wirkungsvollen Führung der Bundesfinanzen wären eine bessere Transparenz und die Nachvollziehbarkeit verschiedener Positionen dringend nötig. Es bleibt daher zu hoffen, dass sich das neue Rechnungsmodell des Bundes vermehrt an den Grundsätzen des privatwirtschaftlichen Rechnungswesens orientiert und somit für die Ratsmitglieder besser und übersichtlicher wird.

2. Mir scheint, dass bei den Finanzen - und vielleicht auch bei Sachvorlagen - die Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher in erster Linie ihr eigenes Gärtchen pflegen und sich mit allen Mitteln wehren, wenn ihnen irgendwo gewisse Mittel entzogen werden sollen.

Der Bundesrat sollte die Aufgaben und damit auch die Ausgaben des Bundes in gewissen Abständen auch aus übergeordneter Sicht betrachten und sich die Frage stellen, wo gewisse Aufgaben abgebaut werden können und wo Kernkompetenzen aufrechterhalten werden sollten. Dabei - das ist die Position unserer Fraktion - sollen die Auf- und Ausgaben des Staates eher reduziert oder abgebaut werden. Mit geeigneten Mitteln muss der Bundesrat zudem mittelfristig eine Entwirrung des Subventionsdschungels herbeiführen und eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen anstreben. Wir werden sehen, was mit dem neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen herauskommt; er ist ja ziemlich umstritten, wie ich gehört habe.

3. Der höchste Berg unseres Landes ist der Schuldenberg des Bundes. Infolge der gestiegenen Zinssätze weist der Schuldendienst eine markante Wachstumsrate aus. Der Zinsaufwand - Sie haben das schon von Kollege Mariétan gehört - wird mit 3,9 Milliarden Franken budgetiert. Das sind fast 400 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Nächstes Jahr wird der Bund somit täglich beinahe 10,7 Millionen Franken für Zinsen aufwenden müssen; das ist wahrlich kein Pappenstiel! Daher fordern wir, die Schulden so schnell wie möglich auf ein erträgliches Mass zu reduzieren.

4. Wenn der Bund neue Aufgaben übernimmt, muss er mit den Kantonen auch die nötige Ausgleichs- oder [PAGE 1230] Abgeltungsregelung treffen. So ist es zum Beispiel bei der Effizienzvorlage, wo die Ermittlungskompetenz bei organisierten Verbrechen auf die Stufe Bund gelegt wird. Hier ist mit den Kantonen ein Ausgleich zu suchen. Eine entsprechende Motion der Finanzkommission werden wir noch zu diskutieren haben.

Ich komme zum Schluss: Die SVP-Fraktion und auch die Mehrheit der Finanzkommission wollten eigentlich mehr. Sie wollten Ihnen Einsparungen im Umfang von 500 bis 600 Millionen Franken vorlegen. Das Ergebnis kennen Sie: Neben Einsparungen von total 192 Millionen Franken werden auch Mehrausgaben von 63 Millionen Franken beantragt. Der Saldo der vorgeschlagenen Mehr- und Minderausgaben fällt somit mit 129 Millionen Franken eher bescheiden aus. Bei gutem Willen und bei der Mitarbeit aller in den Subkommissionen wäre wahrscheinlich mehr drin gelegen.

Die SVP-Fraktion kann mit einem solchen Ergebnis nicht zufrieden sein. Sie bittet Sie daher, die verschiedenen Minderheitsanträge, welche auf eine weitere Verbesserung des Voranschlags 2001 abzielen, zu unterstützen.

Während die SVP-Fraktion dem Voranschlag 2001, wie er jetzt vorliegt, mehrheitlich, dem Nachtrag II zum Voranschlag 2000 und Geschäftsbericht und Rechnung 1999/2000 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ebenfalls mehrheitlich zustimmt, beantragt sie Ihnen, vom Finanzplan 2002-2004 in ablehnendem Sinn Kenntnis zu nehmen.