preparatory:AB 80581
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-11
Wortprotokoll
Ich verstehe den Hintergrund Ihrer Frage sehr wohl. Ich glaube - jetzt vielleicht etwas ausweichend -, sagen zu müssen: Solche Fragen müssten Sie den Versicherungsunternehmen stellen. Der Bund hat auch nach der neueren Gesetzgebung keine Verpflichtung, die Versicherungsprodukte zu beurteilen. Aber er hat dafür zu sorgen, dass die Kriterien stimmen und angewendet werden. Das Bundesamt für Justiz ist zum Schluss gekommen, dass eine risikobasierte Betrachtung gerechtfertigt sei. Die Versicherungen sagen uns: Diese Tarife sind, nebst anderen Kriterien, vor allem risikobasiert und haben mit der Nationalität der Versicherungspflichtigen als einzelnem Kriterium nichts zu tun.