Pelli Fulvio · Nationalrat · 2007-06-12
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-12
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen.
Das Problem liegt in der Form, wie Konflikte betreffend Zwangslizenzen gelöst werden sollen. Es kann sein, dass Konflikte zwischen Patentinhabern und Züchtern entstehen. Im Falle, dass sich die Parteien nicht einigen, soll der [PAGE 849] Richter eingreifen und entscheiden. Dieser Artikel 36a dient dazu, dem Richter den Lösungsweg zu zeigen.
Der Ständerat will den Sortenschutz gegenüber dem Patentschutz systematisch privilegieren; die Mehrheit ist dem Ständerat gefolgt. Die Gründe dafür sind aber schwer zu verstehen. Die Minderheit ist überzeugt, dass es dem Richter zu überlassen ist, die Lösung der Konflikte aufgrund der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles zu bestimmen. Es kann sein, dass es Sortenrechte gibt, die weitaus weniger Wert haben als Patentrechte, weshalb ihre systematische Privilegierung unvernünftig wäre. Der vom Ständerat beschlossene Text führt zu einer nichtbegründbaren Ungleichbehandlung von Sortenschutzrechten und Patenten. Die Schwelle für eine Zwangslizenz ist mit dem Kriterium des "namhaften Fortschritts von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung" nicht zu hoch angesetzt. Die Kriterien der Saatgutverordnung können als Anhaltspunkte dienen bei der Beurteilung, ob eine landwirtschaftliche Pflanzensorte einen Fortschritt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung aufweist.
Der vom Bundesrat inspirierte Text der Minderheit entspricht den Vorgaben der international geltenden Regelungen, die im Trips-Abkommen der WTO vorgesehen sind. Es wird zudem eine Kompatibilität mit dem EU-Recht geschaffen, die sich in der Regel von Absatz 12 der Biotechnologie-Richtlinie ausdrückt.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.