Baader Caspar · Nationalrat · 2007-06-12
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-12
Wortprotokoll
Bei diesem Einzelantrag geht es nur um eine formale Anpassung an den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Dieser sieht für Vergehen nach Artikel 10 Absatz 3 grundsätzlich die Strafandrohung einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe vor. Für Übertretungen sieht Artikel 103 des revidierten Strafgesetzbuches eine Busse vor.
Da ich bei Artikel 48 materiell keine Strafverschärfung vornehmen und bei den bisherigen Grenzen bleiben will - nach oben Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und nach unten eine Busse -, stelle ich diesen Antrag bewusst so. Damit nehme ich in Kauf, dass Handlungen gemäss Artikel 48 strafrechtsdogmatisch in schweren Fällen Vergehen und in leichten Fällen Übertretungen darstellen können, je nach Entscheid des Richters. Grundsätzlich geht es mir aber um eine Anpassung an das neue Strafrecht. Das haben wir in der Kommission versäumt, und deshalb habe ich mir als Präsidenten erlaubt, diesen Einzelantrag zu stellen.
Ich bitte Sie, diesen zu unterstützen.