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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2007-06-12

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Die Minderheit bittet den Rat, Bundesrat und Ständerat zu folgen. Sie unterstützt in diesem Sinne auch den Einzelantrag Markwalder Bär zu Artikel 7, der zum Konzept des Bundesrates und des Ständerates gehört, aber im Antrag der Minderheit fehlt.

In diesem Land - besser: in diesem Parlament - scheinen die vermuteten Interessen der Landwirtschaft gegenüber allen anderen Interessen Priorität zu haben. Die Mehrheit dieses Parlamentes handelt nach dem Prinzip, dass vermutete Schwache Priorität gegenüber vermuteten Starken haben sollen. Das heisst auf dem Gebiet der Urheberrechte, dass die Bauern gegenüber den Züchtern und die Züchter gegenüber den Patentinhabern zu bevorzugen sind. Sollten die Interessen der Züchter den vermuteten Interessen der Bauern widersprechen, sollten die Interessen des Innovationsplatzes Schweiz den Interessen der Bauern und der Züchter zuwiderlaufen, dann lieber den Innovationsplatz schwächen - unabhängig davon, ob sich die Position der Bauern tatsächlich verbessert oder nicht.

Gegen diese Perversion, gegen die Unfähigkeit, eine korrekte Interessenabwägung durchzuführen, kämpft die Minderheit, die ich vertrete. Wir setzen uns dafür ein, dass die Schweiz ihren Platz in Sachen Innovationen im härter werdenden internationalen Wettbewerb behaupten kann. Der Erfolg unserer modernen Volkswirtschaft hängt wesentlich von ihrer Innovationskraft ab, von innovationssicheren [PAGE 844] Arbeitsplätzen und von höherem Wachstum. Innovation ist aber nur möglich, wenn ihr angemessener Schutz garantiert ist. Die Gewährleistung des Innovationsschutzes durch die Gewährung von Patenten, Marken, Designs, aber auch von Sortenschutzrechten gehört zu den zentralen Staatsaufgaben.

Was bedeutet diese Überzeugung im konkreten Fall des Sortenschutzes gemäss Artikel 7 und im Fall des Patentschutzes gemäss Artikel 35a des Patentgesetzes? Es bedeutet, wenn es um die Benutzung von gekauftem Erntegut geht, dass richtigerweise die Interessen der Käufer, das heisst der Bauern, zu schützen sind. Das ist das Landwirteprivileg. Wer Vermehrungsmaterial kauft, hat dann das Recht, die Produkte des gekauften Materials, das gewonnene Erntegut, zur erneuten Aussaat zu benützen. Wir sind alle damit einverstanden.

Die Mehrheit möchte aber den Landwirten erlauben, ohne Entschädigung nicht nur das Erntegut, sondern auch das Vermehrungsmaterial selber vermehren zu dürfen, unabhängig davon, ob das Vermehrungsmaterial gemäss Artikel 7 sortengeschützt oder gemäss Artikel 35a des Patentgesetzes patentgeschützt ist. Wer die neue Sorte nach durchgeführter Forschung, nach vollzogenen Experimenten usw. kreiert hat, würde die eigenen Schutzrechte verlieren, sobald er einem Bauern das Vermehrungsmaterial verkauft, weil der Bauer damit auch das Recht bekommen würde, die vegetative Vermehrung vorzunehmen. Die Landwirte würden somit nicht nur de facto, sondern auch de jure den Sortenschutz- oder sogar Patentinhabern gleichgestellt. Diese Erweiterung des Landwirteprivilegs ist Ausdruck einer Fehleinschätzung der Interessen, die auf dem Spiel stehen. Die Vorteile der Schweizer Landwirte sind hierin unbedeutend; man spricht von insgesamt 200 000 Franken, 170 000 auf dem Gebiet der Baumzucht und ungefähr 30 000 Franken auf dem Gebiet der Erdbeerenzucht. Die Nachteile für die schweizerische Züchtungsbranche bzw. für die Forschungsindustrie sind hingegen gross, weil der Sortenschutz und das Patentrecht selber infrage gestellt werden. Diese Erweiterung des Landwirteprivilegs widerspricht dazu unnötigerweise dem Upov-Übereinkommen: Wir gehen eine Vereinbarung ein, und 20 Minuten später verletzen wir sie schon. Diese Erweiterung des Landwirteprivilegs kann auch gefährlich sein und schafft Verwirrung auf dem Gebiet der Verantwortlichkeiten. Wer wird für einen Vermehrungsfehler verantwortlich sein? Wird es der Sortenschutzinhaber oder der Bauer sein, der das Vermehrungsmaterial produziert hat?

Ich bitte Sie, folgen Sie der klugen Haltung des Bundesrates, folgen Sie der Minderheit. Sie werden dadurch einem wichtigen Urheberrecht nicht unnötigerweise die Substanz entziehen.