AB 80740
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-12
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, bei Artikel 7 der Mehrheit zu folgen und den Antrag Markwalder Bär abzulehnen.
Auch die SP erachtet den Schutz einer Zuchtidee als wichtig. Es ist absolut unbestritten, dass diese geistige und praktische Leistung mit einem Züchterprivileg auch abgegolten wird. Aber, meine Damen und Herren, vor allem jene, die jetzt den Antrag Markwalder Bär unterstützen, Sie übersehen - wahrscheinlich geflissentlich -, dass es einen Grundsatzartikel gibt, Artikel 5. Dazu hat jetzt niemand gesprochen. Dieser Grundsatzartikel legt den Sortenschutz fest. Darin steht: "Der Sortenschutz bewirkt, dass niemand ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte .... erzeugen, vermehren oder für Vermehrungszwecke aufbereiten darf .... anbieten darf .... verkaufen oder sonst vertreiben darf .... aus- oder einführen darf ...." Bevor Sie sich laut darüber beklagen, es gebe keinen Schutz für die Züchterinnen und Züchter, lesen Sie bitte den Grundsatzartikel.
Jetzt wurde uns von Frau Bundesrätin Leuthard verkauft, dass wir hier gegenüber der heutigen Regelung einen grossen Vorteil hätten, dass jetzt in Artikel 7 ja das Landwirteprivileg aufgeführt sei. Aber dort sind die Ausnahmen, die zugunsten der Landwirte sprechen, im Vergleich zum heutigen Recht sehr restriktiv aufgeführt. Es ist also überhaupt nicht so, dass Sie das Privileg der Züchter aushebeln, wenn Sie bei Artikel 7 der Mehrheit zustimmen. Im Gegenteil: Der Grundsatzartikel, Artikel 5, gilt. Darauf möchte ich Sie hinweisen.
Dass wir verschiedene Änderungen vorgenommen haben, hat folgenden Grund: Wenn Sie in Absatz 1 von Artikel 7 nur das Wort "Erntegut" aufführen, dann können gewisse Pflanzen, die gar nicht über das Erntematerial vermehrt werden, nur wieder neu angebaut werden, indem man die Samen wieder neu kauft oder über die Lizenz bezahlt. Alle von [PAGE 846] Ihnen haben vermutlich zu Hause Erdbeeren. Niemandem wird in den Sinn kommen, eine Erdbeere in den Boden zu stecken, wenn man neue Erdbeeren will. Das läuft vegetativ über die Ausläufer. Niemand, der einen Obstbaum oder wenige Obstbäume hat, wird einen Kern in den Boden stecken und warten, bis wieder ein Apfelbaum wächst, wenn er etwas Neues produzieren oder mehr Ertrag haben will. Er wird etwas aufpfropfen. Dies muss doch genauso möglich sein wie bisher, und es ist garantiert zum Vorteil der Konsumentinnen und Konsumenten, wenn hier nicht ständig neue Rechte nachbezahlt werden müssen. Das Argument, wer hier auf der Linie von Frau Markwalder fahre, tue etwas für die Konsumentinnen und Konsumenten, ist absolut falsch, Frau Markwalder. Denn wir haben, wie gesagt, Artikel 5.
Zu Herrn Baader und dem Stichwort "Basissaatgut selber vermehren": Das ist jetzt eben ein Fall, in dem die Landwirte dies nicht machen werden, weil mit den neuen biotechnologischen Methoden z. B. gewisse Resistenzen eingebaut werden. Diese werden abgeschwächt, wenn man immer wieder dasselbe Gut vermehrt. Es ist für die Landwirte absolut nicht interessant, das Saatgut selber zu vermehren, sondern es ist für sie interessant, immer wieder frisch dotiertes Material zu kaufen. Bitte verbreiten Sie keine falschen Informationen, auch nicht, wenn es um die Praxis in der Biologie geht.
Herr Pelli hat gesagt, es gäbe grosse Kosten für die Züchter, während die Landwirte wenig davon hätten, wenn wir in Artikel 7 so legiferierten, wie die Mehrheit es beantragt. Ich habe von ihm leider keine Zahlen gehört, wahrscheinlich gibt es auch keine.
Es gibt in diesem Gesetz also keine Erweiterung des Landwirteprivilegs, sondern es wird eingeschränkt. Wenn Sie dem Schutz der Landwirte und dem Schutz der Züchter zustimmen wollen: Behalten Sie die Balance. Die Balance ist das, was wir heute haben, und das entspricht dem Antrag der Mehrheit zu Artikel 7. Sehen Sie keinen Unsinn vor wie das Einziehen von Nachbaugebühren; das lohnt sich nicht. Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet aus der Liberalisierungspartei Vorschläge kommen, die nun wirklich einen administrativen Aufwand mit sich brächten. Lassen Sie Absatz 4 weg, denn er beinhaltet so eine Art Schnüffelaufgabe: Man müsste nachweisen, was man als Landwirt oder Landwirtin mit dem Vermehrungsgut gemacht hat. Das ist absolut überflüssig.
Stimmen Sie der Mehrheit zu, und schicken Sie den Antrag Markwalder Bär bachab. Für den Schutz der Züchter haben wir Artikel 5.