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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-12

Wortprotokoll

Nach dieser emotionalen Debatte vielleicht ein paar sachliche Worte. Der Artikel mit dem Landwirteprivileg ist in der Version des Bundesrates mit dem Upov-Übereinkommen konform. Wenn Sie aber jetzt in Absatz 1 auch das Vermehrungsmaterial einschliessen, wie das die Mehrheit will, dann verletzen Sie ganz klar das Upov-Übereinkommen. Ich habe bis anhin eigentlich gedacht, gerade die Linke sei sensibel in Bezug auf das Völkerrecht. Hier würden Sie mit dieser Version, die Sie in der Kommission beschlossen haben, ganz klar eine Völkerrechtsverletzung begehen. Sie kennen alle den Grundsatz: Völkerrecht bricht nationales Recht. Wenn Sie das also beschliessen, dann verletzen Sie nicht nur das internationale Übereinkommen, sondern Sie haben dann zusätzlich ein rechtliches Problem, indem nämlich gerade eine zusätzliche Rechtsunsicherheit geschaffen würde. Es würde dann wohl in einem Prozess anhand eines Einzelfalls festgestellt, dass diese Bestimmung völkerrechtswidrig ist und somit diese Ausdehnung des Landwirteprivilegs eben vor den internationalen Verpflichtungen nicht standhält. Das ist das Grundproblem, und hier würde ich staunen, wenn eine Völkerrechtsverletzung einfach so hingenommen würde.

Zudem ist dieses Upov-Übereinkommen ja nicht ein Übereinkommen, das jetzt nur ein paar Exotenländer unterzeichnet haben. Es ist ein Abkommen, das die EU für alle 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet hat, dazu kommen die USA, Australien, Japan, China, Russland, Korea. Damit haben wir flächenmässig wohl praktisch die gesamte relevante Welt, die sich hier diesem Abkommen unterstellt, und zwar gemäss den international ausgehandelten Regeln auch bezüglich des Landwirteprivilegs. Man kann also nicht behaupten, dass hier bei diesen Vertragsstaaten irgendwelche Bananenrepubliken dabei sind, die nicht sensibel sind in Bezug auf die Landwirte. Wir haben grosse Agrarexporteure dabei, die in der Regel gerade ihre eigenen Landwirte schützen wollen, und das sagt ja schon recht viel.

Der Minderheitsantrag Pelli und der Einzelantrag Markwalder Bär unterstützen ja grundsätzlich die bundesrätliche Fassung. Ich empfehle Ihnen, dieser Linie zu folgen. Es ist so, dass dieser Grundsatz des Innovationsschutzes entscheidend ist. Es wurde sogar von Frau Graf Maya erwähnt, dass man ein Interesse daran hat und auch Landwirte darauf angewiesen sind, Züchtungen immer weiter voranzutreiben. Wenn Sie die Züchtungen nicht genügend schützen und Privilegien überdehnen, dann riskieren Sie gerade, dass nur noch eine ungenügende Anzahl von Züchtungen auf den Markt kommt.

Mit der Version der Kommissionsminderheit - gemäss dem Beschluss des Ständerates bzw. dem Entwurf des Bundesrates - schaffen Sie das Landwirteprivileg für den gesamten Getreidebereich und für den gesamten Kartoffelbereich; das sind die Hauptzweige, die für uns wichtig sind. Nochmals: Beim Vermehrungsmaterial, das eben nicht vom Erntegut abstammt, habe ich das bezüglich der Erdbeeren anhand der Triebe erklärt. Bei Setzlingen von Obstpflanzen haben wir heute in der Schweiz einen völlig untergeordneten Nachbau. Wir haben das quantifiziert. Die Kommission hat diese Schätzungen erhalten. Wenn man den Wert dieses Nachbaus komplett mit Lizenzgebühren bezahlen müsste, würde er bezüglich der Erdbeeren im Bereich von 30 000 Franken liegen. Hierüber streiten Sie. Er würde im Obstbau im Bereich von 170 000 Franken liegen; hierüber streiten Sie auch.

Nun muss ich schon sagen, dass das volkswirtschaftlich nicht relevante Zahlen sind. Der Schaden, den Sie aber der Innovation zufügen, ist um ein x-faches grösser. Und nochmals: Der Schutz ist Privatsache - Patentrecht, Lizenzrecht. Wenn man diesen Schutz umsetzen will, ist das Sache des Privatrechts, da braucht es nicht den Staat. Wir gehen sicher nicht davon aus, dass ein Züchter jetzt jeden Erdbeerpflanzer in der Schweiz kontrollieren und sagen wird: "Du hast Nachbau betrieben, du musst Lizenzgebühren bezahlen." Das sind Schreckgespenster, die hier an die Wand gemalt werden. Die sind heute nicht Realität, die werden auch morgen nicht Realität sein. Vielmehr werden sich die Zuchtorganisationen wenn schon auf die grossen Fälle stürzen, bei welchen es auch ein Potenzial hat bzw. der Schaden für den Inhaber des Sortenschutzes grösser ist.

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Zu einem Merkmal, das Frau Graf aus meiner Sicht völlig falsch dargelegt hat: Sie hat auch die privaten Erdbeerzüchter erwähnt. Diese sind nicht betroffen; es geht um die gewerbsmässige Vermehrung. Sie wissen auch: Wenn man Erdbeeren nur mit Trieben vermehrt, gibt das in der Regel eine schlechtere Qualität, und das Risiko eines Viren- und Bakterienbefalls ist grösser. Deshalb sind in der Praxis sehr viele Erdbeerbauern dazu übergegangen, immer wieder neues Material zu kaufen, um den Konsumenten eine bestmögliche Qualität zu bieten.

Noch ein Wort zum Antrag Markwalder Bär: Frau Markwalder beantragt den Ausdruck "kann der Bundesrat vorsehen" gemäss Ständerat; in der bundesrätlichen Fassung steht "sieht der Bundesrat vor". Das ist aus unserer Sicht eine redaktionelle Änderung, mit der wir uns anfreunden können. Ich habe damit kein Problem, weil diese Änderung effektiv nur formeller Natur ist.

Ein Hinweis zu Absatz 4, zur Kann-Formulierung im Hinblick darauf, was der Bundesrat für nachbauende Betriebe verfügen könnte: Ich war froh, dass Frau Graf am Schluss noch die Kurve gekriegt und gesagt hat, der Bundesrat sehe keine Nachbaugebühren vor. Das ist so, und ich möchte hier nochmals zu Protokoll geben, dass der Bundesrat nicht beabsichtigt, à la Deutschland ein Regime mit Nachbaugebühren einzuführen. Das wollen wir nicht, das ist nicht die Absicht. Deshalb ist es nicht gerade korrekt, wenn man dieses Schreckensbild hier trotzdem breit streut. Wir gehen im Moment nicht davon aus, aber wenn sich hier einmal Handlungsbedarf ergeben würde, dann wäre es uns völlig klar, dass das System zusammen mit den Beteiligten anzupassen wäre. Wir müssten dann zusammen eine Lösung suchen. Aber der Bundesrat würde sicher nicht gestützt auf diesen Absatz 4 Nachbaugebühren verlangen, ohne dass das in der Branche breit abgestützt wäre und von ihr auch akzeptiert würde.

Deshalb haben wir keine Probleme mit Absatz 4. Mit der Streichung habe ich aber ebenfalls keine grossen Probleme, weil wir derzeit sowieso nicht beabsichtigen, in diesem Bereich tätig zu werden. Es geht um eine Kompetenz für den Fall der Fälle.

Ich bitte Sie somit, der Minderheit und allenfalls auch dem Antrag Markwalder Bär mit der formellen Korrektur zu folgen.