Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2007-06-12
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-12
Wortprotokoll
Ich möchte dieses Schrauben da und dort jetzt noch etwas verdeutlichen. Wir haben in der CVP-Fraktion eigentlich nur beschlossen, die Initiative jetzt nicht abzuschreiben. Wir haben aber nicht beschlossen, jetzt auf diesen detaillierten Entwurf einzugehen. Das war auch nicht Gegenstand der Beratung. Denn bei den Details sind dann viele unserer Fraktion anderer Meinung. Wenn es also konkret darum geht, zu legiferieren, denken viele von uns anders über das, was eben im Entwurf festgehalten wurde. Wir sind einfach der Meinung, wir wollen jetzt grundsätzlich ein Gesetz und wollen das jetzt nicht abschreiben. Im Grunde genommen würden wir von Eintreten und Rückweisung sprechen, wenn wir in einem normalen Gesetzesprozedere wären, aber wir sind jetzt eben nicht in einem normalen Gesetzesprozedere, sondern es geht nur um die Frage "Abschreiben oder nicht?".
Unter dieser Voraussetzung kann auch ich mich damit einverstanden erklären, dass wir die Initiative jetzt nicht abschreiben, obwohl ich in der Kommission noch für Abschreiben war. Es ist seit diesem Entscheid ja auch einiges passiert. Es gibt verschiedene Kantone, die in dieser Materie zu legiferieren begonnen haben. Ich muss Ihnen sagen: Das passt mir eigentlich auch nicht. Es passt mir nicht, wenn jetzt jeder Kanton ein Gesetz macht und wir dann so einen Flickenteppich haben, in der ganzen Schweiz völlig verschieden - dann eigentlich lieber ein einheitliches Gesetz, für alle gleich. Aber diese einheitliche Lösung muss eine richtige Lösung sein.
Was heisst das jetzt konkret? Ich will an einem Beispiel etwas skizzieren, was wir dann ändern müssen, wenn wir die Vorlage "zurückgewiesen" haben. Es gibt ja verschiedene Punkte, aber ich nehme jetzt nur mal die zentrale Frage der Haftpflichtversicherung heraus: Ich habe nichts gegen ein Haftpflichtobligatorium für Bergführer und Skilehrer, das ist in Ordnung, und das soll auch so sein. Aber machen wir das doch genau gleich, wie es seinerzeit bei den Ärzten und Anwälten gemacht wurde: Dort haben wir nämlich die Haftpflichtversicherung anders ausgestaltet, als es jetzt hier im Detail vorgeschlagen wird. Wir haben sie nämlich so ausgestaltet, dass sie nicht eine Voraussetzung zur Ausübung des Berufes wird, sondern einfach eine Berufspflicht ist. Wenn Sie sie aber zur Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes machen, heisst dies, dass die Versicherer Zulassungsbehörde sind.
Dann heisst dies, dass die Versicherer Zulassungsbehörde sind! Das kann ja nicht gemeint sein. Dann entscheidet ein Versicherer, ob er mit einem Bergführer eine Versicherung [PAGE 832] abschliesst oder nicht, und wenn er das nicht tut, darf der Bergführer seinen Beruf nicht ausüben. Die Folge wäre am Schluss ein Kontrahierungszwang. Das will ja hier auch niemand. Also: Obligatorium ja, aber anders ausgestaltet.
Bei den Trendsportarten wie Bungee-Jumping, Riverrafting usw. ist ein Obligatorium völlig fehl am Platz - und ein solches sieht der Gesetzentwurf vor -, denn zu vernünftigen Preisen kommen Sie nie zu einer solchen Versicherung. Das würde bedeuten, dass keine solchen Trendsportarten angeboten werden könnten - und das im Tourismusland Schweiz! Das will ja niemand. Hier muss von einem Obligatorium abgerückt werden.
Die CVP-Fraktion erwartet entsprechende Änderungen im detaillierten Entwurf, ist aber nicht für Abschreiben.