Lexipedia

Amherd Viola · Nationalrat · 2007-06-12

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikosportarten ist für das ganze Land wichtig, nicht nur für die Bergkantone, weil es einheitliche Sicherheitsstandards setzt und diese Standards ein zentrales Qualitätsmerkmal für unseren Tourismus darstellen. Denn damit besteht für den Gast in unserem Land die Gewähr, dass er sein Geld für gute, seriöse und erfahrene Führer und Guides ausgibt.

Am Anfang der parlamentarischen Initiative, die zu diesem Gesetz geführt hat, stand nicht von ungefähr das im Saxetbach im Jahre 1999. Dabei verloren 21 Menschen ihr Leben. Wochenlang war die Schweiz mit negativen Schlagzeilen in den Weltmedien. Monatelang zogen sich die Haftungsfragen dahin. Das war ein schwerer Schlag für ein Land, das sehr stark vom Tourismus lebt. Vor wenigen Tagen geschah übrigens in Griechenland ein ähnliches Unglück mit sieben Todesopfern, die sich für eine Trekkingtour einem kommerziellen Anbieter anvertraut hatten.

Die Griechen erkundigen sich zurzeit in ganz Europa, wie man künftig die Sicherheit in diesem Bereich erhöhen kann. Die Guides vom Saxetbach waren von der Firma nur angelernt worden; sie hatten keine breitabgestützte Ausbildung und keine genügende Absicherung. Sie standen unter Erfolgsdruck und kannten die mikroklimatischen Bedingungen nicht, die in der Region herrschen.

Je rauer die Natur, je unberechenbarer die Naturgefahren, desto grösser sind die Anforderungen an diejenigen, die das Leben von unerfahrenen Leuten in ihren Händen halten. Die Änderung der klimatischen Bedingungen, von der wir in letzter Zeit so oft gesprochen haben, verlangt erst recht, dass wir das Risikomanagement bei Berg- und Risikosportarten fordern und fördern. Daher ist ein Rahmengesetz der richtige Weg, um einen zentralen Bereich unseres Tourismus zu schützen.

Ein Rahmengesetz reicht, denn die Sicherheit ist das zentrale Anliegen, und zwar Sicherheit dort, wo heute keine Regelung besteht, nämlich ausserhalb der kontrollierten Skipisten - für die Skipisten gibt es ja die Auflagen an die Bahnbetreiber. Den einzelnen Kantonen wie Graubünden, Wallis oder anderen bleibt genügend Spielraum, um ihrer regionalen Situation entsprechend weiter gehende Massnahmen zu ergreifen, aber diese basieren dann immerhin auf einem gemeinsamen Nenner.

Zur Frage der Beschränkung des Rahmengesetzes ausschliesslich auf die gewerbsmässige Tätigkeit: Die Arbeit freiwilliger Tourenleiter wie zum Beispiel des SAC oder von "Jugend und Sport" ist nicht betroffen. Es geht um nichts weniger als um die Durchsetzung von Sicherheit. Das damals geschaffene freiwillige Label Safety in Adventures hat sich im kommerziell betriebenen Risikosportbereich nicht durchgesetzt. Es wird gerade von jenen nicht angewendet, die am unsorgfältigsten sind. Deshalb befürwortet auch die Stiftung Safety in Adventures die verbindliche Festlegung von einklagbaren Sicherheitsstandards.

Die Sicherheit ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die in unserem Land besonders häufig ausgeübten Risikosportarten und für den Alpinismus. Vorfälle wie jenes Canyoning-Unglück schaden dem Image der Schweiz als Tourismusland. Der Schweizer Tourismusverband befürwortet deshalb ein Rahmengesetz ebenfalls.

Einheitliche Mindeststandards braucht es deshalb, weil die Kantone dem Bergführerwesen und den Risikosportarten naturgemäss unterschiedliche Bedeutung zumessen, je nachdem, wie verbreitet diese Sportarten auf ihrem Territorium sind. Das hat dazu geführt, dass heute eine uneinheitliche Gesetzgebung besteht. Nur schon die Bergkantone wie Bern, Wallis, Tessin, Uri und Graubünden haben unterschiedliche oder gar keine Gesetzesgrundlagen. Den Gästen bietet sich eine verwirrende Rechtslage, insbesondere was die Haftpflicht betrifft.

Vor verschiedenen Situationen stehen auch Bergführer und Risikosportanbieter. Solche gibt es nicht nur in den genannten Bergkantonen, sondern auch in Zürich, Basel, Aargau, Freiburg, Waadt, Jura, Appenzell - wo Sie wollen. Sie sind mit unterschiedlichen Voraussetzungen für ihre Berufsausübung konfrontiert. Aus ordnungspolitischer Sicht ist es nicht wünschenswert, wenn der naturgemäss grenzüberschreitenden Tätigkeit von Bergführern und Risikosportanbietern je nach kantonalen Grenzen unterschiedliche Auflagen gemacht werden. Dies widerspricht eindeutig dem Binnenmarkt. Wirtschaftspolitische Verbände wie der Schweizerische Gewerbeverband stehen deshalb auf der Seite der Befürworter des Rahmengesetzes.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat ein Gesetz ausgearbeitet, das diesen Anliegen Rechnung trägt. Möglicherweise kann man da und dort noch etwas daran schrauben, aber das können wir immer noch tun. Dies rechtfertigt jedoch in keinem Fall eine Abschreibung. Das Gesetz jetzt abzulehnen und einen neuen Anlauf zu unternehmen wäre ein unnötiger Zeitverlust.

Die CVP-Fraktion ist deshalb einstimmig für dieses Gesetz und gegen die Abschreibung.