Lexipedia

Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-06-12

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-06-12

Wortprotokoll

Das Eintreten auf die Vorlage ist nicht bestritten. Ich bitte Sie, der Vorlage insgesamt zuzustimmen. So, wie ich die Verhandlung analysiere, werden wir uns zur Erhöhung des Kredites noch speziell aussprechen können.

Zum Grundsätzlichen: Das Nationale Sportanlagenkonzept (Nasak) ist ein Konzept gemäss Raumplanungsgesetz und damit in erster Linie ein Planungs- und Koordinationsinstrument im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Auf der Grundlage dieses Konzeptes hat das Parlament in den Jahren 1998 und 2000 zwei Kredite für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung bewilligt, nämlich 60 Millionen Franken im Jahre 1998 und 20 Millionen im Jahre 2000, total also 80 Millionen. Davon sind 65,2 Millionen Franken vertraglich für 31 Projekte mit einer Gesamtinvestitionssumme von über 700 Millionen Franken verpflichtet worden. 28 Anlagen sind heute in Betrieb, zwei sind im Bau, eine steht kurz vor Baubeginn oder Projektabbruch. 14,8 Millionen Franken sind verfallen, weil die vorgesehenen Projekte nicht fristgerecht realisierungsreif waren. Im Hinblick auf die Vorbereitungen auf die Uefa Euro 2008 wurden im Rahmen des Euro-2008-Kredites 10,8 Millionen für dringlich notwendige Infrastrukturarbeiten im Letzigrund-Stadion und im Stade de Genève bewilligt. So weit zur Ausgangslage.

Ein Hinweis noch auf unser Regime in Bezug auf die Freigabe dieser Kredite: Sie sehen aus der Praxis, dass es nicht die Politik des Bundesrates ist, die gesprochenen Kredite einfach freizugeben, damit sie ausgeschöpft werden, denn von den 80 Millionen Franken wurden 65,2 Millionen konsumiert, und die anderen haben wir eben nicht freigegeben; 14,8 Millionen Franken sind verfallen. Das ist eigentlich auch die Limite, die sich der Bundesrat für den Kredit Nasak 3 gegeben hat.

Was sind die Kriterien, damit wir im Nasak überhaupt Kredite freigeben? Es geht darum, dass die Sportanlage eine nationale Bedeutung hat. Es geht darum, dass der Sportbetrieb oder der Betrieb der Anlage langfristig sichergestellt ist. Es geht darum, dass die nationalen Sportverbände dahinterstehen, dass die Finanzierung, und zwar auch die Restfinanzierung, gesichert ist. Damit ist auch gesagt, dass das, was wir über Nasak bezahlen, nur ein Teilbetrag des Kredites ist. Das liegt zwischen 15 und 45 Prozent. Die Mehrheit der Investitionen muss immer von den Bauherrschaften her kommen. Schliesslich geht es darum, dass die Anlage eine Bedeutung für den Schweizer Sport hat, dass sie Realisierungschancen hat, das heisst planerisch-baurechtlich reif ist, und - das haben wir neu bei diesen Kriterien eingeführt - dass sie nicht nur für den Spitzen-, sondern neu eben auch für den Breiten- und Jugendsport einsetzbar ist. Da glauben wir auch, dass eine echte Legitimation gegeben ist, gestützt auf unseren Verfassungsartikel, überhaupt derartige Anschubfinanzierungen zu machen. Schliesslich soll die Anlage ins ganze Sportgeschehen beziehungsweise in die Richtplanung der Kantone und Regionen eingebaut sein.

Die wichtigsten Ziele von Nasak sind damit zum einen das landesweite Koordinieren und Konzentrieren der Ressourcen im Bereich der Sportanlagen. Dann geht es um das Schaffen und das Erhalten von guten infrastrukturellen Bedingungen für die Tätigkeiten der nationalen Sportverbände, insbesondere auch für die Ausbildung und die Förderung des Jugend- und Breitensports. Es geht um die Erhaltung und Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung internationaler Sportveranstaltungen.

Mit Nasak 1 und 2 konnten auch wesentliche Fortschritte erzielt werden. Zahlreiche Sportverbände haben langfristige Benutzungsverträge mit Trägerschaften von Sportanlagen abgeschlossen und profitieren von zeitgemässer Infrastruktur. Es ist zuzugeben, dass es in diesem Zusammenhang weiterhin Lücken gibt, und es geht deshalb darum, diese zu schliessen, um mit der Entwicklung des Sports auch Schritt zu halten. Wir beantragen deshalb einen Verpflichtungskredit von 14 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln.

Es wurde gefragt, wie ein Mehrbetrag dann kompensiert würde. Dafür gilt das gleiche Prinzip wie für die 14 Millionen: Wenn wir bei der Kreditbremse anstehen, wird der höhere Betrag über den ganzen Bundeshaushalt aufgeteilt und ist mit anderen Worten über das ganze System bzw. über alle Departemente zu kompensieren.

Mit den 14 Millionen Franken sollen in erster Linie vier Hauptprojekte mit insgesamt 9 Millionen Franken unterstützt werden. Es handelt sich dabei um die Erweiterung oder Anpassung des Eisstadions Bern, dann des multifunktionalen Hallensportzentrums Schaffhausen, des Höhensportorts und der Swiss Olympic Training Base St. Moritz/Engadin und des polysportiven Centre Mondial du Cyclisme in Aigle. Damit will der Bund im Sinne einer ökonomisch, ökologisch und auch sportpolitisch nachhaltigen Entwicklung bewährte, bestehende Strukturen und vorhandenes Know-how verstärken.

5 Millionen Franken sind für die Förderung diverser weiterer, meist kleinerer Projekte vorgesehen, die erst sukzessive und im Verlauf der nächsten Jahre bestimmt werden. Bedarf besteht einerseits bei Traditionssportarten, die für unser Land wichtig sind, wie z. B. Tennis und Ski alpin. Gefördert werden sollen auch Anlagen kleinerer Verbände mit gutem Leistungsausweis, beispielsweise im Behindertensport. Die Gesuche werden mit grosser Sorgfalt nach eben diesen Kriterien abgewogen und dann Fall für Fall entschieden. Wenn wir den Rest nicht brauchen, steht er der Eidgenossenschaft weiterhin zur Verfügung oder verfällt notfalls.

Schliesslich beantragt der Bundesrat, den im Rahmen von Nasak 1 vertraglich für den Bau eines nationalen Schwimmsportzentrums in Villars-sur-Glâne verpflichteten Kredit von 6 Millionen Franken für ein geeignetes Alternativprojekt mit derselben Zweckbestimmung verwenden zu können, falls die Bauarbeiten für die Anlage in Villars-sur-Glâne nicht bis zum 15. Dezember 2007 aufgenommen werden.

Es ist mir ein Anliegen, zu betonen, dass alle unterstützten Anlagen nicht nur zahlreichen nationalen Sportverbänden, sondern ebenfalls den lokalen Sportvereinen und der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Damit erreichen wir eine maximale Abdeckung betreffend die uns durch die Verfassung übertragene Pflicht, den Breiten- und Spitzensport in der Schweiz zu fördern.