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Riklin Kathy · Nationalrat · 2007-06-13

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-13

Wortprotokoll

Die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft hat auch im Parlament bereits Tradition. Die humanitäre Hilfe ist in der Bevölkerung anerkannt und breit verankert. Die raschen und wirkungsvollen Einsätze, beispielsweise jene des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe, besser bekannt unter dem alten Namen Katastrophenhilfekorps, zeugen von der hohen Qualität der Arbeit. Bis heute war die humanitäre Hilfe politisch völlig unbestritten. Die vorliegende Botschaft ist die zwanzigste, die dem Parlament seit der Schaffung der humanitären Hilfe des Bundes vorgelegt wird. Der Auftrag wird im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 19. März 1976 festgehalten. Die humanitäre Hilfe ist namentlich für die von Naturkatastrophen und bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölkerung bestimmt. Gerade bei Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürmen oder Dürren ist sie von grösster Bedeutung. Bei den gewaltigen Tsunami-Schäden in Indonesien, Thailand und Sri Lanka wurde breiten Kreisen bewusst, dass unser Land Hilfe leistet. Aber auch bei den schleichenden Konflikten, wie sie beispielsweise in Darfur herrschen, hat die Schweiz wichtige Hilfsprogramme. Vor allem in Afrika, dem ärmsten und fragilsten Kontinent des Globus, ist die humanitäre Hilfe von grosser Bedeutung.

Der laufende Rahmenkredit von 1500 Millionen Franken für die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe des Bundes gestützt auf die Botschaft vom 14. November 2001 wird ungefähr Mitte 2007 ausgeschöpft sein. Mit der vorliegenden Botschaft wird ein Rahmenkredit in gleicher Höhe mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren beantragt. Die humanitäre Hilfe ist nur ein Teil des Auslandengagements der Schweiz und beansprucht ungefähr einen Fünftel aller Mittel der Auslandunterstützung der Schweiz. Die humanitäre Hilfe, zu der auch die Nahrungsmittelhilfe gehört, ist nicht zu verwechseln mit der Entwicklungshilfe. Sie ist keine Dauerhilfe, es handelt sich um eine eigentliche Katastrophenhilfe, die einzelne Projekte nur über eine kurze Zeitperiode hinweg finanziert.

Im Ständerat war der Kredit absolut unbestritten. Mit 35 zu 0 Stimmen hat die kleine Kammer am 20. März 2007 dem Kredit zugestimmt. Die nationalrätliche Kommission hat dem Rahmenkredit mit 16 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Es wurde ein Antrag der Minderheit Mörgeli eingereicht, den wir in der aussenpolitischen Kommission nicht detailliert diskutiert haben. Wir sind aber alle der Meinung, dass wir ein Bundesgesetz haben, in dem die humanitäre Hilfe klar festgehalten ist. Wir haben eine entsprechende Verordnung, und es braucht keine zusätzliche Spezifizierung im Bundesbeschluss, wer schlussendlich diese Hilfe ausüben soll. Wir sind der Meinung, der Antrag der Minderheit Mörgeli sei überflüssig oder sogar kontraproduktiv, und bitten Sie, ihn abzulehnen. In der Kommission wurde er mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.