Pelli Fulvio · Nationalrat · 2007-06-14
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-14
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission lehnt die Ergänzung, die die Minderheit vorschlägt, ab, und zwar aus folgenden Gründen:
Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Frage nicht in einem direkten Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Vorlagen diskutierten Verschärfungen der Meldepflicht steht, sondern eine rein praktische und vor allem technische Frage darstellt, die sich bereits im Rahmen der heute geltenden Meldepflichten stellt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass für die Berechnung der Grenzwerte eine klare und praktikable Regelung in der Börsenverordnung der EBK getroffen wurde. Die Grenzwerte sind gemäss Artikel 10 gestützt auf die Gesamtzahl der Stimmrechte entsprechend dem Eintrag im Handelsregister zu berechnen. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Meinung, dass die Ergänzung der Minderheit unnötig ist. Über das Handelsregister, über die Websites der Emittenten sowie über die Datenbanken der Zulassungsstellen stehen die mit diesem Antrag anvisierten Informationen in hinreichender Qualität zur Verfügung. Zudem regelt namentlich das Aktienrecht ausreichend, wie Veränderungen in der Kapitalstruktur abzulaufen haben und zu veröffentlichen sind. Es ist daher nicht nötig, der Gesellschaft im Börsengesetz weitere Verpflichtungen aufzuerlegen.
Dass diese Informationen jederzeit zur Verfügung stehen müssen, ist ferner praxisfremd und würde allenfalls auch im Widerspruch zu den im Aktien- und auch im Börsenrecht vorgesehenen Abläufen stehen. Aus rein praktischen Gründen ist es gar nicht immer möglich, stets über aussagekräftige Informationen zu verfügen. Die Informationspflicht der Zielgesellschaft ist zudem in Artikel 21 und nicht in Artikel 20 geregelt. Dort ist festgehalten, dass die Gesellschaft die ihr mitgeteilten Informationen über die Veränderung bei den Stimmrechten veröffentlichen muss. Es besteht demzufolge bereits die Pflicht der Gesellschaft, Veränderungen beim Stimmrecht anzumelden.