AB 80918
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-14
Wortprotokoll
Die WAK-NR hat mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, an der Androhung einer erhöhten Busse bei Verletzung der Meldepflicht festzuhalten. Wir haben ja eine Verschärfung der Meldepflicht vorgenommen, über die wir nachher debattieren werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass es klare Sanktionen braucht, wenn wir die Meldepflicht wirksam durchsetzen wollen. Wir haben zwei Sanktionen vorgesehen: zum einen die Suspendierung des Stimmrechtes, zum anderen eine Busse. Wenn wir vergleichen, sehen wir, dass der Ständerat bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht eine Busse von maximal 2 Millionen Franken vorsieht. Wir beantragen Ihnen eine Busse von maximal 20 Millionen Franken. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass das geltende Recht wesentlich weiter geht: Wir haben dort nämlich die Androhung einer Busse, die nach oben ohne Grenze ist, die sich einfach nach dem Wert der betroffenen Unternehmung bemisst. Bei fahrlässiger Verletzung der Meldepflicht sieht der Ständerat eine Busse von maximal 1 Million Franken vor, wir beantragen Ihnen maximal 10 Millionen. Wir sind überzeugt, dass eine Busse nur dann präventiven Charakter hat und wirkt, wenn man sie hoch genug ansetzt und wenn sie nicht einfach so locker aus der Portokasse bezahlt werden kann.