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Müller Walter · Nationalrat · 2007-06-14

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, bei Artikel 1 Absatz 1 dem Ständerat bzw. dem Bundesrat zuzustimmen und einen Rahmenkredit von 650 Millionen Franken zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS für eine Mindestdauer von vier Jahren zu bewilligen. Worum geht es?

Sie wissen alle, dass die Höhe dieses Rahmenkredites eine längere Leidensgeschichte mit zahlreichen Kurven und Wendungen hinter sich hat, was auch in der heutigen Debatte wieder zum Ausdruck gekommen ist. Als eigentlicher Ausgangspunkt dürfte der 12. Mai 2004 infrage kommen, als der Bundesrat in eigener Kompetenz und Verantwortung - übrigens ohne Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen - 1 Milliarde Franken als Kohäsionsbeitrag an die Oststaaten der EU zugesichert hat. Gleichzeitig hat er beschlossen, den Betrag vollständig in den beiden Departementen EDA und EVD zu kompensieren. Damit hat der Bundesrat auch allen Kritikern vorerst den Wind aus den Segeln genommen.

Unmittelbar danach hat ein intensives Lobbying zahlreicher Organisationen begonnen. Dieses fand seinen Ausdruck in der Motion Leuthard 05.3808; diese verlangte, dass die Gelder für die ärmsten Länder nicht gekürzt werden sollten. Sie wurde vom Bundesrat abgelehnt, aber dahingehend interpretiert, dass damit vor allem die Südhilfe gemeint sei. Das Parlament hat die Motion - gegen den Widerstand des Bundesrates - angenommen. Erst kurz vor der Referendumsabstimmung und auf massiven Druck aus beiden Kammern hat der Bundesrat die Finanzierungsfrage über das Osthilfegesetz geklärt und beschlossen, die sogenannte Kohäsionsmilliarde zu 60 Prozent zu kompensieren und zu 40 Prozent aus der allgemeinen Bundeskasse zu finanzieren.

Dieser Finanzierungsschlüssel war dann auch eine deutliche Abweichung vom ursprünglichen Bundesratsbeschluss vom 12. Mai 2004 und eine weitgehende Erfüllung der Motion Leuthard, insofern die Südhilfe nicht tangiert wird. Im Bundesbüchlein zur Volksabstimmung über das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas hat dieser Finanzierungsschlüssel auf Seite 8 unter dem Titel "Budgetneutrale Finanzierung" folgenden Niederschlag gefunden: "Die Finanzierung dieses Betrags" - gemeint sind die jährlichen Kohäsionsgelder - "erfolgt budgetneutral: 60 Millionen Franken pro Jahr werden durch Einsparungen bei der traditionellen Osthilfe kompensiert. Z. B. wird die Unterstützung Rumäniens, Bulgariens und Russlands beendet. Die restlichen 40 Millionen Franken jährlich steuert die allgemeine Bundeskasse bei." Sie können die Rechnung selber machen. Das ergäbe dann lediglich 560 Millionen Franken, ausgehend von den heute bestehenden 200 Millionen. Sie sehen also, dass wir mit ganz klaren Vorgaben in die Volksabstimmung gegangen sind. Sie müssen heute entscheiden, ob Sie dieses Versprechen gegenüber dem Volk einhalten wollen oder nicht.

Wenn nun die Befürworter einer Aufstockung erwähnen, es habe eine interfraktionelle Abmachung gegeben, dass man auch bei der Osthilfe durch Aufstockung des Budgets weniger kürzen werde, so möchte ich dazu zwei Bemerkungen machen: Erstens zählen für mich die Aussagen im Abstimmungsbüchlein und die gegenüber dem Volk an zahlreichen Veranstaltungen gemachten Zusicherungen mehr - hoffentlich auch für Sie. Zweitens hat das Parlament diese Strategie der Budgetaufstockung im vergangenen Dezember ein erstes Mal abgelehnt.

Wir beschliessen heute einen Rahmenkredit für eine Mindestdauer von vier Jahren. Die Kompensationen bleiben weiterhin in der Budgethoheit des Parlamentes und unterstehen den jährlichen Budgetbeschlüssen. Der Bundesrat wird uns die geeigneten Kompensationsvorschläge unterbreiten. Er hat auch klar zum Ausdruck gebracht, dass nicht bei laufenden Projekten gekürzt werden soll.

Aus Gründen der staatspolitischen Verantwortung und Ehrlichkeit gegenüber dem Volk beantragt Ihnen die Minderheit, Bundesrat und Ständerat zu folgen. Ich denke, dass es auch eine gefährliche Entwicklung ist, wenn interfraktionelle Erklärungen plötzlich mehr Stellenwert haben sollen als Entscheide des Volkes und des Parlamentes. Das ist eine kalte Entmachtung des Volkes und des Parlamentes.