Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-14
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-14
Wortprotokoll
Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist im Wesentlichen unter der Themenführerschaft von Herrn Bortoluzzi zustande gekommen. Er hat in der vorberatenden Kommission die Stellung der Kantone im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung thematisiert. Er hat dann aus seiner Optik dargelegt - und er hat es heute auch wiederholt -, er glaube, dass die Abwicklung der Invalidenversicherung so, wie sie in den Kantonen gehandhabt wurde, eine Mitschuld an der heutigen Situation trage.
Aber sein Antrag bezieht sich auf etwas ganz anderes. Er kommt jetzt und sagt: "Wir halbieren einfach diese Milliarde - halb Bund, halb Kantone." Damit schlägt er den Sack und meint den Esel. Er hätte, nach meiner Meinung, in der Kommission einen Antrag stellen müssen, der seinem Anliegen entspricht. Aber gerade das tut der Antrag der Mehrheit eben nicht. Es ist nicht Gerechtigkeit, was hier spielt, Herr Marti, sondern Willkür. Sie sagen einfach: "Jetzt teilen wir auf, halb den Kantonen, halb dem Bund." Das ist es, was mich stört, bei allem Verständnis für die Argumentation von Herrn Bortoluzzi, der ja bekannt ist als Sachkenner in diesen Sozialversicherungsfragen, den man ernst nehmen muss, und das mache ich auch. Aber gerade weil ich ihn ernst nehme, finde ich, dass es der falsche Weg ist, den Sie hier beschreiten wollen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das, was wir Ihnen vorgeschlagen haben, zunächst einmal sachgerecht ist. Es ist sachgerecht, dass die Sanierung der Invalidenversicherung ausserhalb des NFA geschieht, weil sie mit dem NFA nichts zu tun hat. Es ist sachgerecht, weil diese Schuld ja nicht eine neue Schuld ist, sondern eine, die auf bereits erbrachten Leistungen beruht. Deshalb muss in den Übergangsregelungen eine Regelung bezüglich dieser Milliarde getroffen werden. Es ist sachgerecht, dass Sie im Rahmen des NFA dreissig Gesetze verändert und drei neue geschaffen haben. Sie haben dabei immer der Versuchung widerstanden, materielle Gesetzgebung vorzunehmen, Sie haben sich immer auf die Problematik NFA konzentriert. Das, was hier im Raum steht, wäre dann eben effektiv eine nicht sachgerechte Durchbrechung des bisherigen Verlaufes des NFA, weil das Problem eben ausserhalb des NFA geregelt werden müsste.
Der Bundesrat ist zweitens der Meinung, dass das, was wir Ihnen vorschlagen und der Ständerat einstimmig beschlossen hat, auch systemgerecht ist. Es ist nämlich im System des NFA, dass wir am Ende den Übergang regeln müssen, und der bezieht sich vor allem auf die Finanzierung im Bereich IV und AHV. Da zeigt sich die NFA-Vorlage im Wesentlichen eben als eine Vorlage, die die Finanzflüsse zwischen Bund und Kantonen regelt. In diesem System sind gleiche Kriterien anzuwenden, für die Abgrenzung sowohl bei der direkten Bundessteuer wie auch bei der IV. Wenn Sie jetzt hier mit der Mehrheit der Kommission einen Systembruch für die IV begingen, würden die Kantone mit Recht verlangen, dass eben auch die Abgrenzung bei der direkten Bundessteuer mit gleichen Kriterien vorgenommen wird.
Der Bundesrat ist drittens der Meinung, dass der Beschluss des Ständerates ausgewogen ist. Er ist ausgewogen im Lichte der künftigen Verpflichtungen, gemäss welchen der Bund die Invalidenversicherung im individuellen Bereich und die Kantone die Invalidenversicherung im Bereich der kollektiven Leistungen zu bestreiten haben. Es ist unbestritten, dass die kollektiven Leistungen eine hohe Dynamik haben. Das ist ja nicht zuletzt der Grund, weshalb Sie ein besonderes Gesetz, das Ifeg, verabschiedet haben, das eben gerade sicherstellt, dass die Kantone im Bereich der kollektiven Leistungen diese Dynamik übernehmen müssen. Der Beschluss des Ständerates ist auch deshalb ausgewogen, weil in der Vorbereitung der ganzen Vorlage auch Varianten geprüft wurden. Eine Variante war zum Beispiel die Darlehensgebung seitens der Kantone; diese wurde dann abgelehnt.
Es ist nicht so, dass die Vertreter der Invalidenversicherung hier nicht zum Zuge gekommen wären; wir wollen ja keine Verschlechterung für die Invalidenversicherung, indem die Kantone das Zinsbetreffnis für diese Milliarde auf dem Weg über die Globalbilanz übernehmen. Damit wird die Situation der Invalidenversicherung eben nicht verschlechtert.
Die Sanierung der Invalidenversicherung ist auch dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Die Zahlen sind genannt worden, die Situation muss unter Kontrolle gebracht werden. Der Bundesrat hat seinen Beitrag dazu geleistet. Er will selbstverständlich auch künftig das Seinige zu dieser Sanierung beitragen. Schon nach der Sommersession wird sich die SGK-SR dieser Problematik annehmen. Wir sind der Meinung, dass dann eben dort bei der Sanierung die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, der Staat und andere einzubeziehen seien und dass nicht wie hier einfach nur punktuell etwas an die Kantone zu verschieben sei.
Deshalb hatte Frau Huber eben trotzdem Recht, als sie fragte: Wollen Sie als Angehörige Ihrer Stände den Kantonen diese zusätzlichen Lasten zumuten? Wollen Sie z. B. als Nationalrätinnen und Nationalräte aus dem Kanton Zürich Ihrem Wohnortskanton 111 Millionen Franken überbürden? Wollen Sie als Angehörige des Kantons Genf oder des Kantons Waadt diesen Kantonen je 43 Millionen Franken überbürden? Wollen Sie als Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau diesem Kanton 41 Millionen Franken überbürden? Wollen Sie dem Kanton Basel-Stadt einfach so 31 Millionen Franken überbürden? Ich glaube, wir sollten hier die Probleme voneinander trennen und getrennt lösen. Ich akzeptiere das Argument, dass man entsprechende Diskussionen führen muss, aber dann müsste die Konsequenz eine andere sein als eine Verteilung zwischen Bund und Kantonen.
Wenn es am Ende dieser Session nicht zu einem Einvernehmen zwischen den beiden Räten kommt, was ich nicht hoffe, kann der NFA mit den Vorlagen 1 bis 3 in Kraft treten, aber in der wichtigen Vorlage 4, in der es eben um die Regelung der Finanzflüsse und des Übergangs geht, hätten wir dann ein Durcheinander, weil keine definitiven Zahlen zur Verfügung stünden. Das hätte allenfalls zur Folge, dass die heute geltenden Verteilschlüssel weiterhin gälten. Auf jeden Fall hätte es einen Zustand der Ungewissheit zur Folge; das würde die Kantone irritieren. Das sollten wir verhindern.
Deshalb ersuche ich Sie dringend, in dieser Runde der Minderheit Ihrer Kommission zuzustimmen und damit dem Ständerat zu folgen.