Lexipedia

preparatory:AB 80986

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Sinnvollerweise behandeln wir die Rahmenkredite Osthilfe und Kohäsionsbeitrag zusammen; beide sind auf das revidierte Osthilfegesetz abgestützt. Diese Verknüpfung kennen wir auch aus dem letztjährigen Referendumsabstimmungskampf, nach welchem das Osthilfegesetz und damit die Zahlung der Kohäsionsmilliarde am 26. November 2006 in der Volksabstimmung mit 53,4 Prozent Jastimmen angenommen worden ist.

Für die Osthilfe beantragt der Bundesrat einen vierten Rahmenkredit in der Höhe von 650 Millionen Franken für mindestens vier Jahre. Die Förderung demokratischer und marktwirtschaftlicher Strukturen und der Aufbau solider Institutionen sind weiterhin Eckpfeiler unserer bewährten Transitionshilfe. Gleichzeitig befinden wir über den Rahmenkredit von 1 Milliarde Franken zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union, also über den Kohäsionsbeitrag. Dieser Verpflichtungskredit des Bundes ist formal auf fünf Jahre ausgelegt; die budgetwirksamen Auszahlungen allerdings werden sich über rund zehn Jahre erstrecken.

Beim Osthilfe-Rahmenkredit stehen inhaltlich vier Einsatzschwerpunkte im Vordergrund:

1. Stabilität und Gouvernanz;

2. strukturelle wirtschaftliche Reformen und Einkommensentwicklung;

3. Infrastrukturen und natürliche Ressourcen;

4. soziale Reformen gegen neue Armut.

Diese Prioritäten werden thematisch und geografisch durch regionale Konzepte und nationale Programme konkretisiert. Die Wahl der Partnerländer basiert auf Kriterien wie Bedürfnislage, Armutsindex, Regierungsführung und Reformdynamik wie auch auf den politischen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz. Die bereits beim letzten Rahmenkredit erfolgte Fokussierung auf südeuropäische, südkaukasische und zentralasiatische Staaten wird im grossen Ganzen beibehalten, ebenso die Aufteilung der Finanzmittel: Zwei Drittel werden im Balkan, ein Drittel wird in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) verpflichtet. Aufgrund des EU-Beitrittes von Bulgarien und Rumänien laufen die Programme dort dieses Jahr aus, in Russland wird das Ende 2008 der Fall sein. Strategie und Instrumente der Osthilfe waren in der APK unbestritten, im Gegensatz zur Höhe des Rahmenkredites. Dazu komme ich später.

Zum Erweiterungsbeitrag: Der beantragte Rahmenkredit ist die konkrete Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom Mai 2004, die Anstrengungen der EU zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten mit einem Beitrag [PAGE 876] von 1 Milliarde Franken zugunsten der zehn neuen Mitgliedländer zu unterstützen.

Kurz zu den Modalitäten: Die Umsetzung des Erweiterungsbeitrages erfolgt autonom durch die Schweiz. Die wichtigsten Vorgaben und Grundsätze zwischen der EU und der Schweiz sind im Memorandum of Understanding vom 27. Februar 2006 festgelegt. Die Schweiz wird in eigener Verantwortung und in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern Projekte und Programme in den Zielländern unterstützen. Mit jedem dieser Staaten wird ein bilaterales Rahmenabkommen abgeschlossen.

Die entsprechenden Mittel werden prioritär in vier Feldern eingesetzt:

1. Sicherheit, Stabilität und Unterstützung von Reformen: Hier geht es um Gemeindestrukturen, Gerichtsmanagement, technischen Support im Migrationsbereich;

2. Umwelt und Infrastruktur, speziell im Abwasserbereich, Energie-Effizienzmassnahmen, Modernisierung des Schienennetzes;

3. Förderung der Privatwirtschaft, speziell im Bereich Finanzierungsverbesserung und Exportunterstützung für KMU;

4. menschliche und soziale Entwicklung: Verbesserung im Gesundheitssystem; Reformen im Forschungs- und Bildungsbereich; Stipendien für Austauschprogramme.

Für die Durchführung der Ausschreibungen, die Vergabe von Aufträgen und die Abwicklung, d. h. die Zahlungsmodalitäten, sind die Partnerländer verantwortlich. Die Deza und das Seco haben zusammen die Effizienz des Mitteleinsatzes sicherzustellen. Ich erinnere hier daran und unterstreiche dies auch: Schweizerische Unternehmen können sich gleichberechtigt wie EU-Unternehmen an den Ausschreibungen im Rahmen der gesamten EU-Kohäsionspolitik beteiligen. Es handelt sich dabei um ein geschätztes Marktvolumen von 66 Milliarden Franken pro Jahr.

Der Inhalt beider Botschaften führte zu keiner grossen Diskussion in der Kommission. Der Sprecher der SVP-Fraktion hielt fest, seine Partei respektiere den an der Abstimmung vom 26. November 2006 ausgedrückten Volkswillen. Die jetzt noch eingereichten Rückweisungsanträge sprechen hier eine andere Sprache.

Ein Antrag auf Rückweisung in der Kommission mit dem Auftrag, im Bundesbeschluss über den Kohäsionsbeitrag seien namentlich auch Bulgarien und Rumänien einzuschliessen, wurde mit 20 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich abgelehnt.

Ich komme nun zur Finanzierung, besser gesagt zur Finanzierungsgeschichte: Im Mai 2004, nachdem die Vereinbarung mit der EU getroffen worden war, lies der Bundesrat verlauten, dass die Milliarde Franken, d. h. die ungefähr 100 Millionen Franken pro Jahr, vollumfänglich durch das EDA und das EVD kompensiert werden solle, vor allem durch Kürzungen bei der Entwicklungshilfe. Mit diesem Finanzierungskonzept ist der Bundesrat von Beginn weg auf Widerstand beim Parlament gestossen.

In Erwartung der Kohäsionsvorlage haben beide Räte in der Herbst- und Wintersession 2004 den Osthilfe-Rahmenkredit nur für zwei Jahre - bis 2007 - gesprochen. Wir haben dabei festgehalten, dass die Osthilfe als Bestandteil der öffentlichen Entwicklungshilfe keine Kasse für die Kohäsionsfinanzierung sein soll. Der Bundesrat hat bei dieser Debatte dann darauf hingewiesen, dass er den Beizug der Einnahmen aus der Zinsbesteuerung prüfe.

Das Seilziehen zwischen Bundesrat und Parlament um die haushaltneutrale Finanzierung der Kohäsionsmilliarde prägte auch die Beratung des Osthilfegesetzes. Sie führte dazu, dass die Motion Leuthard mit dem Auftrag, die Kohäsionsmilliarde dürfe nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe finanziert werden, im März bzw. Juni 2006 von beiden Räten deutlich angenommen wurde.

Ungeachtet dieses verbindlichen Auftrages des Parlamentes beschloss der Bundesrat im Juni 2006, im Rahmenkredit Osthilfe 80 Millionen Franken anrechenbare Entwicklungshilfe zu kürzen.

Als Reaktion darauf und mit Blick auf die Referendumsabstimmung über das Osthilfegesetz - und damit auch über die Absicherung des bilateralen Weges - schlossen sich FDP, Liberale, SP, CVP, Grüne und EVP mit Alliance Sud und Economiesuisse zur überparteilichen Allianz "Ja zur Zusammenarbeit mit Osteuropa" zusammen. Basis dazu war die Vereinbarung, im Abstimmungskampf deutlich zu machen:

1. dass die Kohäsionsmilliarde nicht mit Entwicklungshilfegeldern der Osthilfe finanziert wird;

2. dass die Allianz nach dem Ja der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Bundesbeschluss über den Kohäsions-Rahmenkredit festschreibt, dass dieser nicht aus der offiziellen Entwicklungshilfe finanziert wird;

3. dass der neue Osthilfekredit um 80 Millionen Franken erhöht wird, um so die vom Bundesrat vorgenommenen Einsparungen rückgängig zu machen.

Der Ständerat hat als Erstrat am 20. März 2007 den Bundesbeschluss über den Kohäsionsbeitrag entsprechend der Allianzvereinbarung in Artikel 1 ergänzt. Den letzten Teil der Vereinbarung, den Osthilfekredit von 650 auf 730 Millionen Franken aufzustocken, hat er, mit der Bedingung im Bundesbeschluss über den Kohäsionsbeitrag und indem er die Motion Leuthard nicht abschrieb, allerdings nur indirekt umgesetzt: Die Erhöhung wurde zwar als logisch bezeichnet, der Ständerat wollte die Umsetzung aber noch einmal dem Bundesrat überlassen.

Unsere Kommission ist - im Wissen um die im letztjährigen Abstimmungskampf eingegangenen Verpflichtungen und nach der Diskussion mit den beiden zuständigen Bundesrätinnen - zum Schluss gekommen, dass das Parlament im Sinne der eigenen Beschlüsse und der auch künftig nötigen europapolitischen Mehrheiten hier und jetzt glaubwürdig und konsequent bleiben muss. Darum beantragt die Kommissionsmehrheit, den Osthilfe-Rahmenkredit auf 730 Millionen Franken zu erhöhen.

Die Kommission hat dem Bundesbeschluss "Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS" mit 18 zu 5 Stimmen und dem Bundesbeschluss "Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU" mit 17 zu 7 Stimmen zugestimmt.

Ich beantrage Eintreten auf die Vorlagen und Ablehnung aller Minderheitsanträge, auf die ich in der Detailberatung eingehen werde.

preparatory:AB 80986 | Lexipedia | Lexipedia