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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2007-06-18

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Namens der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu diesem Abkommen. Über die Asylpolitik und die Ausländerpolitik in der Schweiz wurde im letzten Jahr ja sehr ausgiebig, kontrovers und höchst polemisch diskutiert. Das Volk hat aber mit sehr deutlichen Mehrheiten den Kurs des Parlamentes und des Bundesrates bestätigt. Bei den vielen Auseinandersetzungen auch mit Gegnern der Asyl- und Ausländerpolitik wurde immer wieder hervorgehoben, worin man denn Alternativen zu einer restriktiven Gesetzgebung sehen würde. So fordert beispielsweise die Schweizerische Flüchtlingshilfe seit Jahren genau das, was wir hier jetzt wieder haben, nämlich Rückübernahmeabkommen mit denjenigen Staaten, aus denen eine grössere Anzahl von Personen stammt, die kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten haben. Auch im lesenswerten Buch einer Ständerätin der SP wird gefordert, dass Rückübernahmeabkommen abgeschlossen werden.

Sie haben es gehört: Rund 500 Personen aus Algerien sind in der Schweiz, deren Asylgesuch rechtsgültig abgelehnt wurde oder deren Aufenthalt in der Schweiz nicht legal ist. Besonders aus den Kantonen Waadt und Genf sind Klagen der zuständigen Behörden zu vernehmen, dass Personen, die teilweise die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, nicht ausgeschafft werden können, weil der Vollzug nicht möglich ist.

Eine glaubwürdige Asylpolitik besteht aus mehreren Pfeilern:

1. aus einem humanitären Pfeiler, der dafür sorgt, dass diejenigen, die asylrelevante Gründe haben, vorläufig oder definitiv in der Schweiz bleiben können;

2. aus einem rechtsstaatlichen Pfeiler, der allen ein korrektes Verfahren garantiert;

3. eben auch aus einem Pfeiler, der den Vollzug ermöglicht. Das heisst, dass diejenigen Personen, die die Schweiz wieder verlassen müssen, es auch tun. Ein ungenügender Vollzug fördert die Migration auch derjenigen Personen, die keine asylrelevanten Gründe haben. Ein ungenügender Vollzug gefährdet aber auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Asyl- und Ausländerpolitik der Behörden.

Natürlich kann man einwenden, dass solche Abkommen in einer umfassenden Migrationspolitik, die einen ganz anderen Ansatz wählen könnte, nicht nötig wären. Aber die Leitlinien der schweizerischen Asyl- und Ausländerpolitik sind letztes Jahr vom Volk bestätigt worden, und man kann nicht immer die konkrete Umsetzung mit dem Argument verweigern, dass zuerst in den Grundsätzen Konsens herrschen müsse. Man kann auch nicht grundsätzlich Ja zu Rückübernahmeabkommen sagen, es aber im konkreten Fall - wie dem vorliegenden - immer ablehnen. Dass der Ständerat dieses Abkommen einstimmig und diskussionslos genehmigt hat, zeigt, dass dort ein Konsens über alle Parteien hinweg bestanden hat, dass Rückübernahmeabkommen sinnvoll und nötig sind und dass den berechtigten Interessen der zurückzuführenden Personen ausreichend Rechnung getragen wurde.

Ich darf auf den schon zitierten Artikel 3 Absatz 1 verweisen, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass die Bescheinigungen den nationalen - das heisst unseren eigenen, notabene - gesetzlichen Erfordernissen entsprechen müssen. In unseren gesetzlichen Regelungen sind daten- und personenschützerische Erfordernisse enthalten. Wo ein Datentransfer zwischen Staaten stattfindet, haben die Interessen [PAGE 931] der betroffenen Personen Priorität. Wenn die schweizerischen Behörden zum Befund kommen, dass ein Datenaustausch den Personen schade oder sie gefährde, werden sie diese nicht liefern müssen.

In der Stellungnahme des Eidgenössischen Datenschützers zum gleichgearteten Abkommen mit Nigeria wurden seinerzeit auch keine grundsätzlichen Einwände gegen ein solches Abkommen abgegeben. Es wird im Einzelfall sehr genau geschaut, was weitergegeben wird, gerade im Hinblick auf schweizerische Normen. Gefährdete Personen werden nicht zurückgeschickt. Aber wenn es um Personen geht, die nicht gefährdet sind, die kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben, deren Verfahren rechtsgültig abgeschlossen ist und die sich weigern, das Land zu verlassen, muss der Staat die Möglichkeit haben, diese in ihr Herkunftsland zurückzuführen - unter anderem mit Rückübernahmeabkommen.

Bis 2006 hat die Schweiz 41 Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Sie sind ein Teil der Asyl- und Ausländerpolitik, die vom Volk mit deutlicher Mehrheit gewünscht und bestätigt wurde. Wenn wir hier sistieren oder nicht eintreten, würden wir das Problem, bezogen auf das Abkommen mit Algerien, nur verschieben. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Artikel 107 des neuen Ausländergesetzes die Kompetenz betreffend Datenaustausch vollständig beim Bundesrat belassen oder ihm zuweisen will, das heisst, es wird voraussichtlich das letzte Rückübernahmeabkommen sein, das im Parlament behandelt wird. Wenn wir also sistieren oder nicht eintreten, verschiebt sich das Ganze nur um ungefähr ein Jahr; dann hat es der Bundesrat in der Hand, solche Rückübernahmeabkommen zu verabschieden.

Ein Staat, der für die Asylsuchenden in glaubwürdiger Weise offensteht und eine humanitäre Tradition hat, muss dann, wenn kein Anspruch auf Aufenthalt vorhanden ist, in ebenso glaubwürdiger Weise vollziehen; dazu dient dieses Abkommen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Eintreten auf diese Vorlage und um Zustimmung zu diesem Abkommen.

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