Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-06-18
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-06-18
Wortprotokoll
Warum wurde dieser Antrag eigentlich von der Mehrheit abgelehnt? Ich glaube, die Mehrheit hat ihn abgelehnt, weil sie gesagt hat, das sei nicht nötig, Beweismittelanträge könnten eh gestellt werden, das sei selbstverständlich. So habe ich es verstanden, so habe ich es in Erinnerung. Das stimmt, nur: Hier geht es ja nicht darum, ob das so ist, sondern ob jemand bei der ersten Einvernahme auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden muss, dass er diese Anträge stellen kann. Ich denke, dies gehört zum wesentlichen Aufklärungsbestand bei der ersten Einvernahme.
Warum? Damit der Angeschuldigte weiss, dass dies sein Recht ist, und damit er überhaupt weiss, dass es das gibt. Das ist entscheidend. Und noch etwas: Wenn er nicht darauf aufmerksam gemacht wird, dann ist nämlich gar nicht klar, wann der Angeschuldigte weiss, dass es unter Umständen sein kann, dass Beweismittel, die er nicht beantragt hat, nicht erhoben werden. Es gibt also diese zusätzliche Notwendigkeit. Es ist im Interesse des Verfahrens, von Anfang an auch dem Angeschuldigten klarzumachen, dass er dieses Recht hat. Er muss aber auch wissen, dass unter Umständen, wenn er diesen Antrag nicht stellt, diese Beweismittel gar nicht erhoben werden, weil zum Beispiel die Staatsanwaltschaft von sich aus gar nicht auf die Idee kommt.
Ich würde Ihnen auch beliebt machen, hier der Minderheit zuzustimmen.
Es ist eigentlich niemand aus materiellen Gründen dagegen, dass das wirklich aufgenommen wird. Es ist nur der Streit, ob es nötig ist oder nicht, und eine Differenz ist sinnvoll.