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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-18

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-18

Wortprotokoll

An sich sind wir auch für die Kommissionsmehrheit. Ich bin aber der Auffassung, dass die Zustimmung zum Antrag der Minderheit Thanei eine Differenz zum Ständerat schafft, die eine Klärung ermöglicht. Ich sage Ihnen, warum das so ist: In der Botschaft wird ausgeführt, dass das Teilnahmerecht das Recht auf Anwesenheit und das Recht, einer einvernommenen Person Fragen zu stellen, umfasst; die Anwesenheit ist eben auch dabei. Die Frage, die jetzt Frau Thanei aufgeworfen hat - ob jemand, der zwar anwesend ist, aber kein Recht oder nur teilweise ein Recht bekommen hat, Fragen zu stellen, als abwesend gilt oder nicht -, ist nicht geklärt worden. Ich meine, es wäre richtig, wenn Sie diese Differenz hier schaffen würden. Damit sage ich nicht, dass ich inhaltlich immer zum Antrag der Minderheit stehen werde. Auch wenn Sie jetzt für die Mehrheit waren: Es ist nur die Meinung, hier eine Differenz zu schaffen. Wenn wir eine Strafprozessordnung machen, ist es richtig, dass wir bei jedem Artikel auch sicher sind, dass er stimmt.

Darum bitte ich Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen. Die Fraktionen, die mit der Mehrheit auf meiner Seite waren, sollten den Wechsel auch machen, ohne die Gesinnung zu ändern.

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