Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-18
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-18
Wortprotokoll
Die Minderheit will das Akteneinsichtsrecht, das natürlich grundsätzlich gegeben sein muss, für die beschuldigte Person massiv ausweiten, indem diese grundsätzlich - und das ist das Problem - von Beginn der Untersuchung an volles Akteneinsichtsrecht haben soll. Das geht zu weit. Es kann nämlich eben im Interesse der Wahrheitsfindung liegen, dass eine beschuldigte Person einvernommen wird, ohne dass sie vorher die Akteneinsicht gehabt hat; dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie mit Aussagen von Zeugen konfrontiert werden soll. Wenn sie das alles von vornherein weiss, kann sie sich natürlich eine Verteidigungsstrategie zurechtlegen. Der beschuldigten Person wäre es ein Leichtes, sich eine solche Strategie zurechtzulegen, wenn sie die Zeugenaussage bereits vor ihrer Einvernahme kennen würde.
Denken Sie an die Verfolgung des Drogenhandels, wo häufig der Fernmeldeverkehr der beschuldigten Person aufgezeichnet wird, wo man abgehört hat, bevor man die Person überhaupt dingfest gemacht hat. Hier hätte die von der Minderheit beantragte Änderung zur Folge, dass der beschuldigten Person von Beginn an alle Aufzeichnungen zur Kenntnis gebracht werden müssten, sodass sie bereits eine Verteidigungsstrategie hätte, wie sie diese Protokolle einbauen könnte.
Der von der Minderheit vorgesehene Vorbehalt bezüglich des Missbrauchs hilft nicht weiter. Nach dieser Bestimmung können die Parteirechte, also auch die Akteneinsicht, bei Verdacht auf Missbrauch eingeschränkt werden. Aber es ist dann gar nicht leicht zu erkennen, wo ein solcher Missbrauch vorliegt.
Wenn gestützt auf die Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie erfolgt, dann ist das zum Vorteil der Person, aber zum Nachteil der Strafverfolgung. Die Fassung der Minderheit würde die Strafverfolgung wesentlich erschweren, ohne dass wirksame Gegenmassnahmen getroffen werden könnten. Akteneinsicht muss selbstverständlich gewährleistet sein, aber nicht in allen Fällen von Anfang an.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zuzustimmen.