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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-18

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten - unabhängig vom Antrag Scherer Marcel -, hier beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Die Kommission beantragt, dass die Kantone in Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vom 9. März 1978 einen Tierschutzanwalt bestimmen müssen. Es kann aber auch die kantonale Fachstelle für Tierschutz sein: "Die Kantone können diese Rechte anstelle der Fachstelle für Tierschutz einer andern Behörde einräumen."

Dieser Tierschutzanwalt hat die Kantone stark beschäftigt; sie möchten nicht verpflichtet werden, einen solchen Tierschutzanwalt vorzusehen. Heute hat nur ein Kanton einen Tierschutzanwalt, nämlich der Kanton Zürich.

Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, dass Bund und Kantone weiteren Behörden, die öffentliche Interessen zu wahren haben, volle oder beschränkte Parteirechte einräumen können. Aber der Antrag der Kommission, welcher die Kantone verpflichtet, auf ihre Art und Weise einen Tierschutzanwalt zu bestimmen, geht dem Bundesrat zu weit, weil sich die Kantone expressis verbis dagegen gewehrt haben.

Darum bitten wir Sie, den Antrag der Kommission zu Absatz 1bis abzulehnen.