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Thanei Anita · Nationalrat · 2007-06-18

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, den Antrag Scherer Marcel und den Beschluss des Ständerates abzulehnen. Weshalb? Ihre Kommission hat, nachdem sie diesen Problembereich an drei Sitzungen ausführlich diskutiert hat, mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, Absatz 1bis aufzunehmen, ohne dass diesbezüglich ein Minderheitsantrag gestellt worden wäre. Weshalb?

In Artikel 102 sind die Parteien und Verfahrensbeteiligten und deren Stellung und Rechte im Verfahren geregelt. Parteien sind gemäss Artikel 102 die beschuldigte Person, die Privatklägerschaft und im Haupt- oder Rechtsmittelverfahren die Staatsanwaltschaft. In Absatz 2 hat der Bundesrat vorgesehen, dass Bund und Kantone weiteren Behörden, die öffentliche Interessen zu wahren haben, volle oder beschränkte Parteirechte einräumen können. Es ist klar, dass mit dieser Formulierung ein Tieranwalt nicht möglich ist, sofern er nicht Mitglied einer Behörde ist. Ein Verband oder irgendeine Person ausserhalb der Behörden kann bei dieser Formulierung die Position eines Tieranwaltes nicht einnehmen.

Wir haben in der Kommission eine Lösung gesucht. Die Verwaltung hat uns dann den Vorschlag gemäss Absatz 1bis unterbreitet. Dieser Vorschlag berücksichtigt die kantonale Autonomie und auferlegt den Kantonen keine neuen Verpflichtungen. Ein Kanton kann die kantonale Fachstelle für Tierschutz mit Parteirechten ausstatten. Das ist entgegen den Ausführungen im Antrag Scherer Marcel keine neue Institution, sondern eine im Tierschutzgesetz bereits zwingend vorgesehene Fachstelle, die eine zusätzliche Kompetenz erhält. Im Weiteren haben die Kantone die Möglichkeit, anstelle dieser Fachstelle allenfalls das Institut eines Tieranwaltes zu kreieren; sie müssen dies aber nicht tun.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Kommission, ihrem Antrag zu folgen.