Thanei Anita · Nationalrat · 2007-06-18
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-18
Wortprotokoll
Es geht in Artikel 129 um die Sicherstellung der notwendigen Verteidigung, also nicht um das Recht, sich verteidigen zu lassen. Der Ständerat und die Kommissionsmehrheit sehen vor, dass die notwendige Verteidigung spätestens nach der ersten Einvernahme, aber jedenfalls vor Eröffnung der Untersuchung sichergestellt werden muss. Die Untersuchung wird nach Artikel 308 Absatz 1 Litera c formell durch die Staatsanwaltschaft eröffnet.
Ihre Kommission hat mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Beschluss des Ständerates übernommen. Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass es genügt, wenn die Verteidigung vor der Eröffnung der formellen Strafuntersuchung sichergestellt ist.
Was Absatz 3 betrifft, will die Minderheit das Beweisverwertungsverbot verstärken, indem der Kreis der Beweismittel, die nicht verwertet werden dürfen, ausgeweitet wird. Die Mehrheit erachtet das als unnötig. Die Kommission ist mit 14 zu 7 Stimmen dem Ständerat gefolgt.