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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-18

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-18

Wortprotokoll

Mit der Begründung, dass man Terroristen in Amerika anders behandeln könne, können Sie hier nicht kommen. Die Amerikaner gehen wesentlich weiter; sie haben gesagt, es gelte das ganze Kriegsrecht nicht, weil es nicht einmal Kriegsgefangene seien.

Artikel 138 sagt klar, was verbotene Beweiserhebungsmethoden sind: Zwangsmittel - ein Teil dessen, was Sie aufgeführt haben, wären Zwangsmittel -, Gewaltanwendung, Drohungen, Versprechungen, Täuschungen und Mittel, welche die Denkfähigkeit und die Willensfreiheit einer Person beeinträchtigen, sind bei einer Beweiserhebung untersagt. Die Frage nach dem Briefgeheimnis kann ich Ihnen nicht genau beantworten; die Gerichte müssten dann natürlich die Frage beantworten, ob das dazu gehöre. Solche Methoden sind auch dann unzulässig, wenn die betroffene Person ihrer Anwendung zugestimmt hat. Diese Beweise sind in keinem Fall verwertbar - nie -, das steht fest. In den anderen Fällen geht es - wie ich Ihnen gesagt habe - um die Beweise, die unter Verletzung von Gültigkeitsvorschriften oder in strafbarer Weise, wie eben bei Hausdurchsuchungen, erlangt wurden, also nicht um Methoden, die unter Artikel 138 fallen.