Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2007-06-19
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-19
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Merz, Sie können hier in x Worten den herzlichsten Dank zum Ergebnis der Staatsrechnung 2006 entgegennehmen. Ich schliesse mich dem kurz an. Die grössten Lobesworte kamen aus Ihrer eigenen Fraktion; das ist nachvollziehbar und verständlich. Allerdings, Herr Bundesrat, erinnere ich mich an die Rechnungsdebatte des Jahres 2001. Damals hat Ihr Vorgänger ähnliche lobende Worte entgegennehmen können. Das Jahr 2000 blieb dann in seiner ganzen Amtszeit das einzige Jahr, das mit schwarzen Zahlen abgeschlossen hat. Deshalb, Herr Vollmer, bin ich bei der Kommentierung dieses Rechnungsergebnisses überhaupt nicht verunsichert, obwohl ich es schön finde, dass Sie für uns denken. Wir hoffen aber und wären eigentlich dankbar, wenn jede Staatsrechnungsdebatte in den nächsten zehn Jahren in ähnlichem Rahmen ablaufen könnte.
Das Wort habe ich aber wegen eines anderen Tabuthemas verlangt, und dieses steht im Bericht der Finanzdelegation auf Seite 23. Ich lese daraus einen Satz vor: "Die Finanzdelegation kritisiert diese Zahlungsart scharf, ging es doch letztlich nicht um die Abgeltung einer erbrachten Leistung, sondern einzig um die Begleichung einer aus der Kündigungsvereinbarung entstandenen Forderung." Was steckt da dahinter? Da wird also dem Notariat der Ehegattin ein Betrag in sechsstelliger Höhe ausbezahlt, für eine Notariatsleistung, die nie erbracht wurde, die ihr vielmehr anstelle ihres Ehemannes, der als Jurist beim Bund gearbeitet hat, ausbezahlt wird.
Ich hätte den Fall nicht aufgegriffen, wenn es nicht das dritte Mal wäre, dass ich hier über solche dubiosen Vorgänge stolpere. Es erstaunt mich, dass die Finanzdelegation zwar hart kritisiert, aber offensichtlich darauf verzichtet hat, diese Vereinbarungen einzusehen. Vielmehr hat sie sich mit einem [PAGE 981] Bericht zufriedengegeben und offenbar keine Empfehlung erlassen. Offenbar geht man davon aus, dass man in einem nächsten analogen Fall auch wieder analog handelt und dass damit - um es hier deutlich zu sagen - der Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung, ja sogar der Urkundenfälschung aufkommt. Eine Leistung, die nicht erbracht wird, unter falschem Titel zu bezahlen, ist eine Urkundenfälschung.
Ich wünsche mir nun schon, dass es das letzte Mal sei, dass wir über solche Unregelmässigkeiten stolpern. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, bei Entlassungen - gerade was Ihr eigenes Departement betrifft - die Dinge so zu regeln, dass sie sich innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung bewegen. Das erwarte ich nach den Erfahrungen, die wir in diesen drei Fällen gemacht haben.