Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-19
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-19
Wortprotokoll
Hier sprechen wir darüber, ob im Strafprozessrecht - nicht im Zivilprozessrecht, sondern im Strafprozessrecht - die Mediation für die Kantone obligatorisch eingeführt werden soll.
Die Mediation im Strafprozessrecht hat wirklich eine sehr bewegte und langdauernde Diskussion und Geschichte hinter sich. Im ersten Entwurf, den wir in die Vernehmlassung schickten, hatten wir eine ganz summarische Erwähnung der Mediation drin, die eigentlich kaum beachtet wurde. Es hat sich nachher in der Expertenkommission gezeigt, dass die Mediation geregelt werden muss, wenn man sie aufnimmt. Und das ist das Problem für die Kantone: Sie haben eine Mediationseinrichtung auch dann zu schaffen, zu regulieren und durchzuführen, wenn sie nie einen solchen Fall haben. Die Mediation im Strafrecht ist zudem insofern problematisch, als die Strafe ein Monopol des Staates ist. Aber es kann Fälle geben, in denen sich der Ankläger und der Beschuldigte - namentlich bei Antragsdelikten - treffen können. Das ist aber nichts Besonderes. Es ist in der Strafprozessordnung bereits vorgesehen, dass die Erledigung des Streites in solchen Fällen durch Verhandlungen passieren kann. Ich erinnere Sie hier vor allem daran, dass schon auf der Stufe des Staatsanwaltes neu eine Streiterledigung auf diese Art und Weise möglich ist.
Nun streicht die Mehrheit Ihrer Kommission die Mediation. Sie lehnt den ursprünglichen Antrag des Bundesrates ab, und sie lehnt auch den Zufallsentscheid, den der Ständerat gefällt hat, ab - mit guten Gründen.
Zuerst an Frau Hubmann: Die Ständeräte haben nicht mit 15 zu 14 Stimmen in dem Sinn entschieden, dass sie mit 14 Stimmen für eine obligatorische Mediation und mit 15 Stimmen für eine fakultative sind, sondern 14 Ständeräte haben sich für keine Mediation und 15 für eine fakultative Mediation ausgesprochen. Es ist also überhaupt kein Antrag auf eine obligatorische Mediation gestellt worden. Das bitte ich Sie zu beachten.
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Warum hat der Bundesrat seine Meinung geändert? Der Bundesrat hatte diese Mediation, dieses neue Instrument - es war schon damals sehr umstritten - ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Wir hatten damals gesagt: Jetzt bringen wir die Mediation ins Strafgesetzbuch; die einen sind dafür, die anderen dagegen. Wir hatten sie zunächst anders vorgeschlagen, und sie war schon damals sehr umstritten.
Damals hatten wir erstens die Ergebnisse des zweijährigen Versuchs, der in Zürich unter dem Namen "Konsens" durchgeführt worden ist, noch nicht. Die Kommission hat nun den ganzen Untersuchungsbericht, das sind etwa 150 Seiten, erhalten. Wesentlich ist die Zusammenfassung, und insbesondere wesentlich sind die beiden Hauptfaktoren für die Kantone, die lauten: "Wie sieht es aus mit den Kosten und der Zeitverzögerung?" Sie müssen sehen: Das kommt natürlich auf die Kantone zu. Und wir haben jetzt im Sinne der Vereinheitlichung eine Strafprozessordnung gemacht, ohne den Kantonen viele neue Lasten aufzubürden.
Zweitens haben Kantone, Kantonsvertreter, Ständeräte gesagt: Wenn die Mediation im Strafgesetzbuch bleibt, verwerfen wir die Strafprozessordnung. Das wäre ein schlechtes Fanal. Darum ist der Bundesrat über die Bücher gegangen, hat dieses Geschäft nochmals beraten und entschieden, die Mediation aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Für das Zivilgesetzbuch ist die Lösung differenzierter. Aber das haben wir hier nicht zu behandeln. Sie haben es letzte Woche gesehen: Sogar im Zivilprozess ist die Mediation umstritten. Der Ständerat hat sich mit 16 Stimmen für und mit 16 Stimmen gegen die Mediation ausgesprochen, und der Präsident hat den Stichentscheid für die Mediation gegeben - im Zivilprozess. Im Strafprozess war die obligatorische Mediation gar kein Thema.
Ich muss Ihnen sagen: Es geht nicht darum - ich sage es nochmals -, dass solche Strafprozesse nicht durch eine Mediation entschieden werden können. Selbstverständlich hat der Staatsanwalt auch in einem Strafverfahren jederzeit die Möglichkeit, den Parteien zu empfehlen, eine Mediatorin oder einen Mediator beizuziehen. Auch könnte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren vorläufig einstellen, um das Ergebnis der Mediation abzuwarten, wenn die Parteien das wollen.
Artikel 314 nennt nämlich die Sistierungsgründe nicht abschliessend. Die Möglichkeit einer Mediation würde also weiterhin bestehen, auch wenn Sie der Mehrheit zustimmen, auch wenn Sie die vorliegenden Bestimmungen zur Mediation hier streichen; allerdings - und das ist das Entscheidende - ohne dass der Staat die Modalitäten und die Anforderungen an die Mediatorinnen und Mediatoren sowie die Kostentragung regelt; das ist das Entscheidende. Die Leidensgeschichte in Zürich haben Sie erlebt: Zuerst wurde die Regelung im Kantonsrat wegen der Kosten verworfen, und jetzt hat der Regierungsrat eine Lösung gebracht, wonach dann der Regierungsrat über die Kostenregelung entscheidet. Ich wünsche ihm viel Glück - das können wir so nicht machen. Wir können nicht sagen: Der Bundesrat entscheidet über die Kosten, wenn es die Kantone bezahlen müssen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Was die Kosten anbelangt: Sie können den Bericht über den Versuch der Fachstelle "Konsens" zur Strafmediation im Kanton Zürich einsehen. Zwischen 2002 und 2004 führte diese Fachstelle des Kantons Zürich ein Projekt der Mediation im Strafrechtsbereich durch. Sie kam, was erstens den Arbeitsaufwand anbelangt, zu folgendem Schluss: Beim Konsensmodell mit der Mediation werden im Durchschnitt pro Fall 18,1 Stunden aufgewendet, während bei der Staatsanwaltschaft 10,5 Stunden aufgewendet werden. Die Untersuchungsbehörde erledigt die Fälle also erheblich schneller, als es beim Konsensmodell der Fall ist. Bezieht man sich auf den Median als Vergleichskriterium, braucht die Behörde nur 37 Prozent der Zeit. Es ist im Strafrecht entscheidend, wenn wir ein Strafprozessrecht machen, dass das Kriterium der zeitlichen Erledigung auch im Vordergrund steht. Die Lohnkosten sind zweitens signifikant unterschiedlich: Die durchschnittlichen Lohnkosten pro Fall betragen beim Konsensmodell 1398 Franken und bei der Staatsanwaltschaft 722 Franken; der Unterschied beträgt also 48 Prozent.
Das sind unter anderem die Gründe, warum der Bundesrat auf seinen Entscheid zurückgekommen ist und Ihnen empfiehlt, diese Bestimmung aus der Strafprozessordnung zu streichen. Die fakultative Lösung des Ständerates ist keine Lösung; da sind Sie sich, glaube ich, einig. Denn wir können ja nicht ein einheitliches Gesetz machen und dann wieder eine uneinheitliche Strafprozessordnung. Das würde nicht zur Situation passen.
Wir schaffen eine Strafprozessordnung, die 27 Strafprozessordnungen zusammenfasst. Herr Vischer als Präsident der Kommission für Rechtsfragen hat erklärt, es sei eine mutige Strafprozessordnung; das ist es tatsächlich. Deshalb sollten Sie hier der Mehrheit zustimmen, denn die obligatorische Mediation drinzulassen wäre nicht mehr mutig, sondern übermütig. Darum ist sie zu streichen.