Schwander Pirmin · Nationalrat · 2007-06-20
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-20
Wortprotokoll
Es geht meiner Meinung nach bei dieser Debatte um ein paar Grundsätze unserer Staatsordnung.
Ein erster Grundsatz lautet, dass die Bundesversammlung gemäss Artikel 148 der Bundesverfassung, unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen, die oberste Gewalt im Bund ist. Der Entscheid über politische Grundsatzfragen obliegt also nicht der Regierung, d. h. dem Bundesrat, aber auch nicht dem Bundesgericht. Er obliegt einzig und allein dem Parlament und dem Volk. Dieser Grundsatz darf nicht infrage gestellt werden, auch dann nicht, wenn gewisse Bundesgerichtspräsidenten glauben, sich profilieren zu müssen, indem sie im Rahmen ihrer Berichterstattung in diesem Saal uns als Parlament rügen. Solche beängstigenden Übergriffe der Justiz auf unsere direkte Demokratie sind bedrohlich. Sie untergraben das Subsidiaritätsprinzip und degradieren Kantone und Gemeinden zu reinen Vollzugsanstalten, und als solche gelten sie gemäss Bundesverfassung nicht.
Ein zweiter Grundsatz: Die Artikel 1, 3 und 5 der Bundesverfassung garantieren die Souveränität und die Autonomie der Kantone. Die Kantone haben gemäss Bundesverfassung eine Verfassungsautonomie und eine Gesetzgebungsautonomie. Nehmen wir daher zur Kenntnis, dass die Autonomie der Kantone wirklich das Kernstück unseres Bundesstaates ist. Wo die Bundesverfassung den Kantonen einen Sachbereich zur selbstständigen, autonomen Regelung überlässt, steht dem Bund und damit auch dem Bundesgericht lediglich eine Rechtskontrolle und keine Ermessenskontrolle zu. Die Kantone sind kraft Artikel 3 der Bundesverfassung frei, in ihrem autonomen Bereich die Rechtsordnung festzulegen. Sie sind auch frei, ihre Steuern frei festzulegen und damit den interkantonalen Wettbewerb entsprechend zu leben. Dies ist auch dringend notwendig, um im internationalen Steuerwettbewerb, insbesondere gegenüber den neuen EU-Ostländern, bestehen zu können.
Ein dritter Grundsatz: Das schweizerische System ist auf Machtteilung ausgelegt. Diese besagt, dass die Kantone nicht einfach Vollzugsanstalten sind. Wir haben keinen Vollzugsföderalismus, sondern einen Föderalismus, in dem die Kantone wie bereits gesagt Verfassungs- und Gesetzgebungsautonomie besitzen. Es obliegt daher einzig und allein dem Parlament und dem Volk, diesen Föderalismus zu ändern. Nur bei einem Vollzugsföderalismus hätte meines Erachtens das Bundesgericht die Möglichkeit der Ermessenskontrolle.
Bei der vorliegenden Debatte geht es nicht um die Frage der degressiven Steuertarife. Es geht um eine viel wichtigere Frage, nämlich eine Frage der staatspolitischen Ordnung. In diesem Kontext setzt sich die SVP weiterhin für die freiheitliche, föderalistische Staatsordnung ein, ohne Degradierung der Kantone und ohne Bevormundung der Kantonsbevölkerung, wie dies mit dem vorliegenden Steuerentscheid, aber auch mit dem Einbürgerungsentscheid passiert ist.