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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2007-06-20

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Die SVP irrt, wenn sie meint, das Bundesgericht habe erstmals über einen kantonalen Tarif entschieden. Solche Entscheide sind zahlreich. Im Obwaldner Entscheid bestätigte das Bundesgericht klar, dass der Steuerwettbewerb durch die kantonale Tarifautonomie das Grundrecht der Rechtsgleichheit und den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht verletzen darf. Ganz klar und wichtig ist auch, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger jederzeit auf diese verfassungsmässigen Rechte berufen und diese auch einklagen dürfen.

Für die SP ist auch die Vergoldung der Grossaktionäre mit der Unternehmenssteuerreform II verfassungswidrig. Die Teilbesteuerung von Dividenden schafft Rechtsungleichheit und eine ganz krasse Benachteiligung der Lohn- und Renteneinkommen gegenüber den Kapitaleinkommen. Die Anträge aus der SP-Fraktion auf einen Vorbelastungstest und eine Untergrenze der Teilbesteuerung für die Kantone, wie sie auch die Finanzdirektorenkonferenz forderte, wurden hier abgelehnt. Rund 60 000 Grossaktionäre sollen somit privilegiert werden. Zudem wird der Steuerwettbewerb mit der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angeheizt. Die AHV wird durch vermehrten Dividenden- statt Lohnbezug geschädigt. Im Interesse der Steuergerechtigkeit hat darum die SP Schweiz das Referendum ergriffen und möchte die Unternehmenssteuerreform II mit dem Volk zusammen zu Fall bringen.

Die Kantone unterbieten sich jetzt fortlaufend mit Steuergeschenken bei den Dividenden. Nidwalden etwa will Dividenden nur noch zu 30 Prozent besteuern und gleichzeitig die Gewinnsteuer auf 9 Prozent senken, sodass von einer sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung nicht mehr die Rede sein kann. Mit dieser Lockvogelpolitik will Nidwalden anderen Kantonen reiche Leute abwerben. Das ist fremdeidgenössisch, nicht freundeidgenössisch. Die SP ist überzeugt, dass diese Privilegierung der Grossaktionäre gegenüber Arbeitnehmenden und Rentnerinnen und Rentnern, aber auch gegenüber Selbstständigerwerbenden, die jeden Franken Gewinn als Einkommen versteuern und darauf AHV-Beiträge zahlen, verfassungswidrig ist.

Die SP findet die Idee der FDP, jetzt schon eine Unternehmenssteuerreform III mit weiteren Steuergeschenken zu fordern, dreist. Angesichts der Rekordunternehmensgewinne befürwortet die SP den Schuldenabbau. Die SP will auch wegen der im internationalen Vergleich tiefen Steuerbelastung in der Schweiz keinen weiteren Steuer- und Staatsabbau. Öffentliche Gelder sind für Bildung, Infrastruktur und für den sozialen Ausgleich nötig.