Kaufmann Hans · Nationalrat · 2007-06-20
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-20
Wortprotokoll
Ich spreche zum EU-Steuerstreit. Die Steuerpolitik ist ja ein wichtiger Pfeiler der Standortpolitik, und wenn wir die Unternehmenssteuersätze weltweit anschauen, stellen wir fest, dass diese in den letzten fünfzehn Jahren um 11 Prozentpunkte, von 38 auf 27 Prozent, zurückgenommen wurden. Offensichtlich haben auch andere Länder erkannt, dass Unternehmenssteuern letztlich eine Besteuerung der Arbeitsplätze bedeuten. So hat beispielsweise auch Deutschland unlängst weitere Massnahmen getroffen, um seine Arbeitsplätze zu fördern. Ich denke hier an die Senkung der Lohnnebenkosten und der Unternehmenssteuern. Andererseits hat man die Mehrwertsteuern erhöht. Das hat den Nettoeffekt, dass die Exportwirtschaft von Steuersenkungen profitiert und andererseits von der Mehrwertsteuererhöhung nicht betroffen wird. Umgekehrt werden die Schweizer Exporte nach Deutschland um 3 Prozent verteuert.
Die Schweiz hat wegen dieser Steuerpolitik bei der EU nicht interveniert, denn die Schweiz respektiert eben die Steuerhoheit anderer Länder. Wenn ich jetzt die Begründung anschaue, warum die EU die Schweizer Steuerhoheit attackiert, dann stelle ich fest, dass sie sich auf das Freihandelsabkommen von 1972 bezieht. Das ist für mich absolut lächerlich. Sie stützt sich dabei vor allem auf die Vorschrift, die jede staatliche Beihilfe verbietet, die den Wettbewerb durch Begünstigung bestimmter Unternehmer oder Produktionszweige verfälscht oder zu verfälschen droht. Ich stelle aber fest, dass es vor allem die EU ist, die mit milliardenschweren Zuwendungen, vor allem auch an Einzelunternehmen, solche unfairen Handelspraktiken betreibt. Ich erinnere nur an die Kohäsionszahlungen, die in den Jahren 2007 bis 2013 ganze 363 Milliarden Euro betragen sollen. Ich erinnere an den Solidarpakt I und II mit 95 und 157 Milliarden Euro. Dazu kommen unter verschiedenen Titeln weitere milliardenschwere Zahlungen an Einzelunternehmen. In all diesen Fällen wurde die Schweiz weder konsultiert, noch [PAGE 1014] hat die Schweiz dazu ihre Zustimmung gegeben. Diese Zuwendungen sind mit dem Freihandelsabkommen von 1972 nicht konform, aber auch hier hat die Schweiz nicht interveniert, weil wir eben die Steuerhoheit anderer Länder respektieren, auch wenn sich die EU als höchst unfairer Handelspartner erweist.
Bevor sich die Schweiz somit in Diskussionen mit der EU einlässt, sollte die EU in ihrem eigenen Haus Ordnung schaffen. Es ist ja schon eine Zumutung, dass unser Bundesgericht in die Steuertarifhoheit unserer Kantone eingreift. Umso befremdender ist es, wenn sogar fremde Länder in die Steuerhoheit unserer Kantone eingreifen wollen; das lehnen wir natürlich strikte ab. Diese fremden Steuervögte sind nicht noch mit Schweizer Steuergeldern zu beherbergen und zu verköstigen; sie sind vielmehr auszuladen. Ich glaube, wo es nichts zu verhandeln gibt, gibt es auch nichts zu diskutieren.