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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2007-06-20

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, Sie haben sich zur Verfassungsmässigkeit der Teilbesteuerung von Dividenden geäussert, und Sie haben gesagt, dass die Lösung, die wir jetzt im Bundesrecht getroffen haben - 50/60 Prozent -, gemäss den Gutachten, die Sie erstellen liessen, verfassungsgemäss sei. Meine Frage: Es gibt eine Reihe von Kantonen, die nur noch 20, 25, 30 oder 40 Prozent besteuern, also unter 50 Prozent. Würden Sie auch das als verfassungsgemäss bezeichnen?